t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Unruhen in Bangkok: Das bedeutet der Notstand für Urlauber


Proteste in Bangkok
Notstand über Bangkok - was Urlauber jetzt wissen müssen

Von dpa-tmn, afp, t-online
Aktualisiert am 23.01.2014Lesedauer: 2 Min.
Anhaltende Massenproteste in BangkokVergrößern des BildesAnhaltende Massenproteste in Bangkok (Quelle: dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Angesichts der anhaltenden Massenproteste hat die thailändische Regierung den Notstand über die Hauptstadt Bangkok und ihre Umgebung verhängt. Wir geben Tipps, wie sich Urlauber am besten verhalten sollten.

Was sagt das Auswärtige Amt?

Aufgrund der anhaltenden Demonstrationen haben die thailändischen Behörden für das gesamte Stadtgebiet sowie für an Bangkok grenzende Provinzen ein besonderes Sicherheitsregime nach dem "Internal Security Act" verhängt. Davon betroffen sind laut Auswärtigem Amt mehrere Verkehrsknotenpunkte im Innenstadtbereich. Auch vereinzelte Protestmärsche finden statt. Die am meisten betroffenen Straßen liegen im Einzugsbereich großer Einkaufszentren wie die Phatumwan Kreuzung (MBK/Siam Paragon), Ratchaprasong Kreuzung (Central World), Asoke Kreuzung (Terminal 21) und Sala Daeng Kreuzung (Silom, Patpong Nachtmarkt). Besondere Vorsicht gilt auch beim Regierungsgebäudekomplex Chaeng Watthana, dem Victory Monument und der Lad Prao Kreuzung. Reisende müssen teilweise mit erheblichen Behinderungen rechnen. Bisher verliefen die Blockaden weitgehend friedlich. Während der letzten Tage kam es bei Explosionen zu einem Todesfall und zahlreichen Verletzten. Die Hintergründe sind noch unklar.

Was sollten Touristen tun, die schon vor Ort sind?

Den Reisenden wird empfohlen, ihre Reiseplanung entsprechend anzupassen und längere Verzögerungen einzuplanen. Dies gilt auch für die Verbindung vom Flughafen Bangkok in die Innenstadt sowie in Richtung Flughafen. Die örtliche Polizei empfiehlt zudem die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Der Einsatz der U-Bahn, S-Bahn und des Airport Link (Stadtbahn) wurde entsprechend verstärkt. Trotzdem kommt es auch hier vereinzelt zu erhöhten Wartezeiten. Weiterhin wird geraten, jegliche Menschenansammlungen sowie Demonstrationen im gesamten Bangkoker Stadtgebiet zu meiden - sowohl tagsüber als auch nachts. Darüber hinaus wird Reisenden generell dazu geraten, ausreichend Zeit für Transfers in und um Bangkok einzuplanen.

Kann ich meine Reise jetzt kostenlos stornieren?

Ist der wesentliche Teil einer anstehenden Thailand-Reise ein Bangkok-Aufenthalt, können Kunden den Vertrag mit ihrem Veranstalter jetzt kostenlos kündigen. Sie müssten keine Stornierungsgebühren befürchten, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Da der Ausnahmezustand allerdings nur für Bangkok gilt, ist es nicht möglich, eine Reise zu stornieren, die hauptsächlich in andere Teile des Landes führt. Wer dann trotzdem vom Vertrag mit dem Reiseanbieter zurücktritt, muss mit Gebühren rechnen.

Ab wann ein Bangkok-Aufenthalt den wesentlichen Teil einer Thailand-Reise ausmache, sei nicht genau abzugrenzen, sagt Degott. Er geht von einem Anteil von ungefähr 50 Prozent aus. Denn soll der Kunde etwa die Hälfte seines Trips in Bangkok verbringen, ist die Einschränkung durch den Ausnahmezustand so massiv, dass er kostenlos vom Vertrag zurücktreten darf. Er bekommt den Reisepreis zu 100 Prozent zurück. Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden habe er nicht. Der Ausnahmezustand sei höhere Gewalt.

Hilft mir eine Reiserücktritt-Versicherung?

Selbst wer eine Reiserücktritt-Versicherung abgeschlossen hat, ist bei Streit mit dem Reiseveranstalter nicht auf der sicheren Seite. Die Police schließt Ereignisse höherer Gewalt wie Anschläge oder Naturkatastrophen regelmäßig aus. Sie deckt nur persönliche Risiken ab, etwa eine schwere Krankheit oder der Tod eines Angehörigen vor Reiseantritt. Sollte der Anbieter eine kostenlose Stornierung verweigern und wollen Verbraucher dagegen vorgehen, wären sie also auf eine Rechtsschutz-Versicherung angewiesen.


Weitere Informationen:
Tourism Authority: http://www.tatnews.org
Reisehinweis Auswärtiges Amt http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ThailandSicherheit.html

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website