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DFB-Sportgericht: Eintracht Frankfurt kommt mit blauem Auge davon


Weiterer Teilausschluss
Eintracht Frankfurt kommt mit blauem Auge davon

Von sid, dpa, t-online
Aktualisiert am 13.07.2016Lesedauer: 2 Min.
In den beiden Relegationsspielen gegen den 1. FC Nürnberg hatten Anhänger von Eintracht Frankfurt wiederholt Pyrotechnik gezündet.Vergrößern des BildesIn den beiden Relegationsspielen gegen den 1. FC Nürnberg hatten Anhänger von Eintracht Frankfurt wiederholt Pyrotechnik gezündet. (Quelle: Zink/imago-images-bilder)
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Eintracht Frankfurt ist für das Fehlverhalten einiger Fans vom DFB-Sportgericht mit einem Zuschauer-Teilausschluss sowie einer empfindlichen Geldstrafe belegt worden. Letztlich hatte der "Wiederholungstäter" aber Glück, dass das Urteil nicht noch schärfer ausfiel.

So ist ein weiterer Teilausschluss auf Bewährung ausgesetzt. Die Vollstreckung erfolgt nur dann, wenn es in der bis zum 31. Mai 2017 laufenden Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Eintracht-Kurve gegen S04 gesperrt

Im ersten Saisonspiel am 27. August gegen den FC Schalke 04 muss der Stehplatzbereich 40 in der Kurve der Eintracht-Fans aber auf jeden Fall geschlossen bleiben. Zudem ist eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro fällig, von der die Hessen 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können.

Bewährungsstrafe als Motivation

"Das Urteil war einerseits erforderlich, andererseits auch ausreichend und maßvoll", sagte Richter Hans E. Lorenz: "Dass der Verein auf Bewährung steht, hat eine stärkere erzieherische Wirkung als zwei Teilausschüsse. So besteht für Fans die Motivation, sich in der kommenden Saison straffrei zu führen."

Frankfurts Vorstandsmitglied Axel Hellmann sprach von einem "ordentlichen Ergebnis, das uns vor einer Kollektivstrafe bewahrt." Zugute gehalten wurde dem Klub die Installierung eines internen Vereinsgerichts, das laut Lorenz "modellhaft" für die Bundesliga stehen könnte.

Teilweise hitzige Verhandlung

Der Urteilsverkündung folgte auf eine mehrstündige und teilweise hitzige Verhandlung, in der diverse Fehlverhalten einiger Frankfurter Anhänger zwischen dem 6. Februar und dem 23. Mai 2016 diskutiert worden waren. Dabei ging es in erster Linie um die verbotene Verwendung von Pyrotechnik.

Drei der insgesamt neun Anklagepunkte waren im Verlauf des Verfahrens eingestellt worden, bei den restlichen Aspekten stimmten die Frankfurter Verantwortlichen den vom DFB-Kontrollausschuss dargelegten Vorwürfen zu.

Dazu gehörten auch die Vorkommnisse in den beiden Relegationsspielen gegen den 1. FC Nürnberg. Der Zweitligist aus Franken war dafür seinerseits am Montag mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro und einem Heimspiel mit einem Zuschauer-Teilausschluss belegt worden.

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