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Videobeweis bei BVB: 1.FC Köln kündigt Protest an


Chaos und Zoff um Videobeweis – So brisant ist der Fall

t-online, truf

Aktualisiert am 18.09.2017Lesedauer: 2 Min.
Im Mittelpunkt der Diskussionen: Schiedsrichter Patrick Ittrich (zweiter von rechts)Vergrößern des BildesIm Mittelpunkt der Diskussionen: Schiedsrichter Patrick Ittrich (zweiter von rechts) (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)
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Sollte der 1. FC Köln tatsächlich Einspruch gegen die Spielwertung des Bundesliga-Duells bei Borussia Dortmund (0:5) einlegen, droht dem noch so jungen Videobeweis ein erster Präzedenzfall, der weitreichende Folgen haben könnte.

Eigentlich sollte der Videoasssistent für mehr Klarheit sorgen. In Dortmund sorgte er allerdings für Verwirrung, vor allem nach dem Spiel. Jetzt muss sich der DFB mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern der Videobeweis in den Bereich der Tatsachenentscheidung fällt. Oder auch nicht.

Was war passiert? Grund des Ärgers war das Tor von Dortmunds Sokratis zum zwischenzeitlichen 2:0. Der BVB-Abwehrspieler ging in ein Kopfballduell mit Dominique Heintz. Der behinderte in dieser Aktion seinen eigenen Keeper Timo Horn.

Das Tor hätte nicht zählen dürfen

Horn ließ den Ball fallen, Sokratis schob die Kugel über die Linie. Schiedsrichter Patrick Ittrich aber entschied auf Offensivfoul. Anschließend schaltete sich Videoassistent Felix Brych in Köln ein. Ittrich nahm den Pfiff zurück und gab das Tor für den BVB.

Das brisante an der Situation ist die Tatsache, wann Ittrich die Situation tatsächlich abpfiff. Denn laut Regelwerk unterbricht jeder Pfiff das Spiel mit sofortiger Wirkung. Ittrich hat die Partie unterbrochen, bevor Sokratis den Ball über die Linie drückte. Damit hätte auch das Tor nicht zählen dürfen. Videobeweis hin oder her. Der Schiedsrichter selbst wollte sich mit dem Verweis auf "ein laufendes Verfahren" nicht äußern.

Könnte ein Protest Erfolg haben? Köln-Boss Jörg Schmadtke: „Ich sehe gute Chancen, dass das Spiel neu angesetzt wird, wenn das Verfahren morgen eröffnet wird.“ BVB-Boss Hans-Joachim Watzke: „Das wäre ja grotesk. Die können froh sein, dass es bei der zweiten Szene nicht noch eine Rote Karte gegeben hat, weil durch das Handspiel eine absolut sichere Torchance verhindert wurde."

Köln hat nur zwei Tage Zeit

Der DFB sieht sich nun mit einer Situation konfrontiert, die er so noch nicht kennt. Fällt ein falsch angewandter Videobeweis in den Bereich der Tatsachenentscheidung oder nicht? Hat der 1. FC Köln tatsächlich das Anrecht auf ein Wiederholungsspiel? Die Antworten darauf muss der DFB geben.

Fakt ist, dass Köln innerhalb von zwei Tagen Einspruch einlegen muss. Dies geschieht in schriftlicher Form mit kurzer Begründung bei der DFB-Zentralverwaltung. Es könnte die erste Klage gegen den Video-Beweis sein. Und würde damit zum Präzedenzfall werden.

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