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Behörden untersuchen Klassenerhalts-Party von Union


Mit Fans gefeiert
Bericht: Behörden untersuchen Klassenerhalts-Party von Union

Von dpa
22.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Christoph Trimmel (Mitte) feiert mit seinen Teamkollegen: Nachdem Trimmel und einige andere Union-Spieler mit Fans den Klassenerhalt feierten, prüfen jetzt die Berliner Behörden den Fall.Vergrößern des BildesChristoph Trimmel (Mitte) feiert mit seinen Teamkollegen: Nachdem Trimmel und einige andere Union-Spieler mit Fans den Klassenerhalt feierten, prüfen jetzt die Berliner Behörden den Fall. (Quelle: Contrast/imago-images-bilder)
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Vergangenen Dienstag brachte Union Berlin den Klassenerhalt unter Dach und Fach. Bei einer anschließenden Party in der Stadion-Einfahrt waren auch Fans mit dabei. Jetzt prüfen die Berliner Behörden den Fall.

Fußball-Bundesligist 1. FC Union Berlin droht nach den Feierlichkeiten zum Klassenerhalt möglicherweise nun auch noch Ärger durch die Berliner Behörden. "Derzeit wird beim Ordnungsamt Treptow-Köpenick geprüft, ob Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden", zitierte die "Bild"-Zeitung am Montag eine Bezirkssprecherin. Zudem soll eine Anzeige eines Bürgers per E-Mail eingegangen sein.

Spieler feierten mit Fans

Am vergangenen Dienstag hatten die Profis Christopher Trimmel und Sheraldo Becker nach dem 1:0 gegen den SC Paderborn in der Stadion-Einfahrt mit mehreren Fans den Verbleib im Fußball-Oberhaus bejubelt. Dabei wurden die Corona-Abstandsregeln nicht eingehalten. Erst später schritten die Ordner ein und separierten Fans und die nun zahlreich anwesenden Union-Spieler.

Die Deutsche Fußball Liga hatte die beiden Profis und den Verein am Freitag zu einer Geldstrafe in insgesamt fünfstelliger Höhe verurteilt, bestätigte Manager Oliver Ruhnert am Samstagabend im ZDF-"Sportstudio". Der Union-Geschäftsführer nannte die Aktion "menschlich verständlich, aber in diesen Zeiten nicht korrekt".

Das Ordnungsamt könnte nun eine weitere Geldstrafe wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängen, die laut Infektionsschutzgesetz bis zu 25.000 Euro betragen kann.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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