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DFB-Pokal: Schiedsgericht bestätigt Sperre von Dynamo Dresden


DFB-Pokal
Es bleibt bei der Sperre für Dynamo

Von dpa, sid, t-online
Aktualisiert am 14.05.2013Lesedauer: 2 Min.
Heiße Stimmung: Dynamo Dresden wird für das Verhalten seiner Anhängerschaft bestraft.Vergrößern des BildesHeiße Stimmung: Dynamo Dresden wird für das Verhalten seiner Anhängerschaft bestraft. (Quelle: imago/team2)
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Das Ständige Schiedsgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Pokal-Ausschluss des Zweitligisten Dynamo Dresden für die Saison 2013/14 bestätigt. Die Sachsen, deren Fans zum wiederholten Mal durch Krawalle negativ aufgefallen waren, sind der erste Klub, der zur Höchststrafe verurteilt wurde. Das Schiedsgericht will durch seine Entscheidung solche Vorfälle künftig ausschließen.

Zuvor hatte Dresden beim Bundesgericht erfolglos Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 10. Dezember eingelegt. In einer ersten Reaktion behielt sich der Klub den Gang vor ein ordentliches Gericht vor.

Klub-Präsident: "Schwarzer Tag für Dynamo"

"Uns wurde eigentlich bescheinigt, dass wir nichts falsch gemacht hätten, umso tiefer sitzt der Stachel jetzt", sagte Präsident Andreas Ritter: "Innerhalb der Sportgerichtsbarkeit haben wir alles ausgeschöpft. Das ist ein schwarzer Tag für Dynamo, wir verlieren 125.000 Euro Antrittsgeld plus Zuschauereinnahmen. Das Problem ist, dass die Vereine beim DFB für ihre Anhänger haften - die Krux ist, dass wir diesen Teil der Anhänger nicht erreichen können."

In den kommenden Tagen werde entschieden, ob Dynamo weitere Schritte unternimmt.

"Vorbeugung steht im Vordergrund"

Das dreiköpfige Schiedsgericht fällte seine Entscheidung auf einer nicht-öffentlichen Sitzung in Frankfurt. "Der Ausschluss Dresdens ist rechtmäßig erfolgt. Das Schiedsgericht war der Auffassung, dass dieser Beurteilungsspielraum durch die Verbandsgerichte nicht überschritten wurde", sagte Prof. Dr. Udo Steiner, der Vorsitzende des Ständigen neutralen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen.

Die Vorschrift des Paragraphen 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, der "das schuldhafte Verhalten der Anhänger dem jeweiligen Verein zurechnet", sei rechtlich nicht zu beanstanden, soweit die Vorschrift Grundlage für Maßnahmen des Verbandes ist, bei denen "der präventive Charakter überwiegt oder dominiert". Der Ausschluss von Dynamo Dresden sei eine solche Maßnahme, bei der die Vorbeugung von Störungen des Spielbetriebs im Vordergrund stehe.

Entscheidung hat weitreichende Bedeutung

Dr. Rainer Koch erklärte, dass die Entscheidung weitreichende Bedeutung habe. "Sie klärt endgültig seit Jahren streitige Rechtsfragen und bestätigt ohne Wenn und Aber die Auffassung des DFB, dass zum Schutz des Wettbewerbs spezifische Zurechnungs- und Haftungsregeln erlassen werden dürfen", erläuterte der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident.

Die Dresdener werden für die Vorkommnisse beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Hannover 96 und Dynamo am 31. Oktober 2012 bestraft. Bei der Partie hatte die Polizei insgesamt 41 Straftaten verzeichnet. Es gab neun Verletzte und drei Festnahmen. Schon 2011 war Dynamo wegen Ausschreitungen beim Spiel in Dortmund vom Cup-Wettbewerb 2012/13 ausgeschlossen worden. Damals war das Urteil aber in eine Strafe von 100.000 Euro und einem Geisterspiel in der 2. Liga umgewandelt worden.

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