t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeSportFußball

WM 2006: Anzeigen gegen Ermittler – Gegenschlag von Zwanziger


Ex-DFB-Präsident wehrt sich
Anzeigen gegen Ermittler – Gegenschlag von Zwanziger

Von t-online
13.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Fühlt sich fälschlicherweise verdächtigt: Dr. Theo Zwanziger.Vergrößern des BildesFühlt sich fälschlicherweise verdächtigt: Dr. Theo Zwanziger. (Quelle: foto2press/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Affäre um die ungeklärten Zahlungen im Rahmen der WM 2006 geht in die nächste Runde. Nachdem letzte Woche Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach angeklagt wurden, gibt es jetzt die Antwort.

Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger reagiert auf seine Anklage in der Affäre um die Fußball-WM 2006 mit einer Strafanzeige gegen die Schweizer Bundesanwaltschaft. Dies kündigte Zwanziger am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Diez an. Der 74-Jährige wirft der Ermittlungsbehörde in der Schweiz eine bewusst falsche Interpretation von Beweismitteln vor. "Ich bin überzeugt, dass die Verdächtigungen falsch sind", sagte Zwanziger.

"Darauf kann man keine Anklage stützen"

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte in der Vorwoche Anklage gegen die Ex-DFB-Funktionäre Zwanziger, Horst R. Schmidt und Wolfgang Niersbach sowie den ehemaligen FIFA-Generalsekretär Urs Linsi erhoben. Dem Quartett wird vorgeworfen, den Präsidialausschuss des WM-Organisationskomitees 2006 über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro im April 2005 vom Deutschen Fußball-Bund an den Weltverband FIFA arglistig getäuscht zu haben. "Die Ermittler sprechen davon, über den Verwendungszweck des Geldes zu spekulieren. Darauf kann man keine Anklage stützen", sagte Zwanziger.


Zugleich wies er die Vorwürfe der Steuerhinterziehung, die die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Zwanziger, Schmidt und Niersbach erhoben hatte, erneut zurück. In dieser Causa hatte das Landgericht Frankfurt im Oktober 2018 die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt. Über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt bisher noch nicht entschieden. Zwanziger betonte in beiden Fällen seine Unschuld und prophezeite: "Ich werde nicht in Deutschland verurteilt und nicht in der Schweiz."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website