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Aufregung um Helene-Fischer-Konzert: Bezirksamt Altona - keine Forderung nach Ausweiskontrolle


Aufregung um Helene-Fischer-Konzert
Bezirksamt Altona: Keine Forderung nach Ausweiskontrolle

Von t-online
12.06.2014Lesedauer: 2 Min.
Helene Fischer gibt in Hamburg anlässlich der Taufe eines Tui-Schiffs ein Konzert.Vergrößern des BildesHelene Fischer gibt in Hamburg anlässlich der Taufe eines Tui-Schiffs ein Konzert. (Quelle: dpa-bilder)
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Am 12. Juni tauft Helene Fischer in Hamburg ein Tui-Schiff und gibt bei dieser Gelegenheit am Abend auch gleich ein kostenloses Open-Air Konzert. Laut Berichten des "Hamburger Abendblatt" werde aus diesem Grund das Areal rund um den Fischmarkt gesperrt. Anwohner müssten ihren Personalausweis vorzeigen, um so zu belegen, dass sie tatsächlich dort wohnen. Das Vorgehen sei aus Sicherheitsgründen notwendig und mit den Behörden abgesprochen. Doch dieser Darstellung widerspricht das Bezirksamt Altona: "Das Bezirksamt hat in seiner Genehmigung keine Vorlagen von Ausweisen o. ä. gefordert", stellt Sprecherin Kerstin Godenschwege gegenüber t-online.de klar.

In der Genehmigung heißt es dagegen explizit: "Verkehrsteilnehmer und Anlieger dürfen durch die Nutzung nicht gefährdet, der Verkehr nicht behindert werden. Die Belange Behinderter sind zu berücksichtigen."

Im vorliegenden Fall sei es notwendig, "zum einen die Sicherheitsvorkehrungen zu regeln und zum anderen sicherzustellen, dass die Anwohner in ihre Häuser kommen", erklärt Godenschwege weiter. "Der Veranstalter muss sich dazu ein Konzept erstellen und in Absprache auch mit der Polizei und der Feuerwehr klären, wo Sperrungen vorzunehmen sind etc. In dem Zusammenhang ist auch eine Regelung für die Anwohner und natürlich auch die Anlieger (also z.B. deren Besucher) zu betrachten."

Die Sprecherin sagt: "Wie Tui dies regelt, liegt erst einmal in deren Verantwortung. Hierbei wird natürlich mit zu betrachten sein, ob die Ausweiskontrolle ein geeignetes Instrument ist und ob dies überhaupt möglich ist. Eine rechtliche Einschätzung hierzu muss sicherlich vorgenommen werden. Soweit ich weiß, ist damit auch bereits der Datenschutzbeauftragte befasst."

"Ich wohne da. Ich muss da rein" reicht nicht

Auf der Veranstaltungsfläche sind nur 20.000 Menschen zugelassen, deshalb muss Tui sicherstellen, dass diese Menge nicht überschritten wird. Und das wohl mit Ausweiskontrollen. Das "Hamburger Abendblatt" zitierte Tui-Sprecherin Godja Sönnichsen mit den Worten: "Da eine Aussage 'Ich wohne da. Ich muss da rein' nicht ausreicht, bitten wir alle Anwohner ihre Zugangsberechtigung mittels Personalausweis nachzuweisen." Um eine Personenkontrolle gehe es nicht, sondern nur um den Nachweis der Anwohnerschaft, zwecks Personenzählung.

Die betroffenen Anwohner seien im Vorfeld über Art und Ablauf der Veranstaltung informiert, so das "Abendblatt". Es gebe separate Zuwege zu den Hauseingängen. Und wer keinen Ausweis dabei hat, oder ihn nicht zeigen will? "Sicher werden wir vor Ort einen Weg finden, dass Anwohner, die keinen Nachweis der Anwohnerschaft mit sich tragen, nicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden," sagte Sönnichsen.

Befragte Hamburger Rechtsanwälte äußerten sich derweil kritisch darüber, dass ein privates Unternehmen Ausweise kontrollieren will: "Nur der Staat ist befugt, von Personen zu verlangen, sich auszuweisen", sagte Niklaus Egelriede der "taz". "Anwohner haben das Recht, über öffentliche Wege unkontrolliert zu ihrer Wohnung zu gelangen", wird sein Anwaltskollege Marc Meyer vom "Abendblatt" zitiert. "Wenn man zum Passieren einen Ausweis benötigt, verletzt das das elementare Grundrecht der Handlungsfreiheit."

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