Nach Vorfall am Kölner Flughafen Paparazzi erstatten Anzeige gegen Herbert Grönemeyer
Die Auseinandersetzung zwischen Herbert Grönemeyer und zwei Paparazzi am Kölner Flughafen geht in die nächste Runde. Ein 35-jähriger Kameramann und ein 38 Jahre alte Fotograf, die am 21. Dezember mit dem Sänger aneinandergeraten waren, haben Strafanzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung erstattet. Das berichtet "süddeutsche.de" unter Berufung auf den Anwalt der Fotografen. Demnach soll die Kölner Staatsanwaltschaft auch den Vorwurf der üblen Nachrede prüfen. Grönemeyer hatte den 38-Jährigen in der "Süddeutschen Zeitung" als "Schmeißfliegenfotografen" bezeichnet.
Der Anzeige lägen Atteste über die angeblichen Verletzungen der Fotografen sowie ein Video über den Vorgang bei. Eine Klage auf Schmerzensgeld soll folgen.
Unterschiedliche Darstellungen des Geschehens
Über die Ereignisse an jenem 4. Advent gibt es unterschiedliche Aussagen. Die Paparazzi behaupten, der prominente Sänger habe sie angegriffen, als sie ihn und seine Familie fotografieren wollten. Grönemeyer bestreitet das. Er habe keinen der Männer geschlagen. Die beiden hätte ihm aufgelauert, ihn in eine Falle gelockt. Er sei privat unterwegs gewesen und habe nur seine Familie davor schützen wollen, fotografiert zu werden.
Auf dem Video, das überall in den Medien zu sehen war, erkennt man, wie Grönemeyer zu einem Fotografen ruft: "Fuck off! Fuck off, hab' ich gesagt." Als der fragt: "Herr Grönemeyer, was wollen Sie?", faucht Grönemeyer zurück: "Ich bin privat hier, du Affe." Dann geht der Sänger mit seiner Tasche auf einen anderen anwesenden Paparazzo los.
Grönemeyer lässt ebenfalls rechtliche Schritte prüfen
Grönemeyers Anwalt Christian Schertz erklärte, die Fotografen hätten den Musiker und seine Familie "in einem rein privaten Moment am Flughafen massiv verfolgt und bedrängt". Es würden bereits "strafrechtliche Schritte wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Nötigung und Nachstellung" geprüft. Außerdem werde auch erwogen, Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zu stellen.
Der Fall wird also weiter für Gesprächsstoff sorgen.