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Tod von Sexy Cora: Gutachten belastet Ärzte, droht Haft?


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"Sexy Cora": Gutachten offenbart Todesursache

dapd, t-online, dapd/SKO

Aktualisiert am 25.11.2011Lesedauer: 2 Min.
Carolin Wosnitza alias Sexy CoraVergrößern des BildesCarolin Wosnitza alias Sexy Cora (Quelle: dpa)
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Das Rätsel um die Ursache des Todes der Erotikdarstellerin "Sexy Cora" bei einer Brustoperation Ende Januar scheint gelöst. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung liegt das abschließende Gutachten der Hamburger Rechtsmedizin vor, wonach der Herzstillstand der 23-Jährigen durch einen Fehler der Anästhesistin bei der Beatmung ausgelöst worden sein soll. Zudem sollen bei den Wiederbelebungsversuchen Fehler gemacht worden sein.

"Sexy Cora", die 1987 in Berlin geboren wurde und mit bürgerlichem Namen Carolin Wosnitza hieß, hatte am 11. Januar bei einer Brustvergrößerungs-Operation in der Hamburger Alster-Klinik einen Herzstillstand erlitten und danach zunächst im künstlichen Koma auf der Intensivstation im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) gelegen. Neun Tage später war sie laut Obduktionsbericht an einer Hirnlähmung gestorben.

Bis zu drei Jahren Haft drohen

Die Staatsanwaltschaft dehnte daraufhin ihre Ermittlungen auf den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung aus, nachdem sie zuvor bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt hatte. Die Untersuchungen richten sich gegen eine zur Tatzeit 54-jährige Anästhesistin und einen 49-jährigen Chirurgen. Bei einer Verurteilung drohen den Ärzten bis zu drei Jahre Haft.

Klinik hatte Vorwürfe stets bestritten

"Sexy Cora", 2010 Teilnehmerin der RTL2-Show "Big Brother", wollte sich die Brüste Medienberichten zufolge von 70 F auf 70 G vergrößern lassen, mit 800 Gramm Silikon in jeder Brust. Es wäre ihre sechste Operation dieser Art gewesen. Die Alster-Klinik hatte den Vorwurf des Behandlungsfehlers stets zurückgewiesen.

Weder bestätigt, noch dementiert

Weder bestätige noch dementiere die Staatsanwaltschaft den Inhalt des Gutachtens, sagte der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers auf Anfrage. Es handele sich bei dem Gutachten um die Untersuchung eines Anästhesie-Sachverständigen, dass der Anklagebehörde seit Mitte September vorliege. Der Gutachter sei Ende Juli beauftragt worden.

Gelegenheit zur Stellungnahme

Möllers zufolge liegt den Anwälten der beschuldigten Mediziner das Gutachten ebenso vor wie der Nebenklage. Die Anästhesistin und der Chirurg hätten bis Ende des Monats die Gelegenheit zur Stellungnahme. "Erst danach werden wir eine abschließende Bewertung vornehmen", sagte der Oberstaatsanwalt.

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