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Eike Immel von Kokain-Vorwurf freigesprochen


Unterhalt nicht gezahlt
Ex-Fußballer Eike Immel zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt

dapd, dpa, dapd/dpa

Aktualisiert am 30.10.2012Lesedauer: 2 Min.
Eike Immel wurde vom Vorwurf des Drogenbesitzes freigesprochen. Wegen fehlender Unterhaltszahlungen wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.Vergrößern des BildesEike Immel wurde vom Vorwurf des Drogenbesitzes freigesprochen. Wegen fehlender Unterhaltszahlungen wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. (Quelle: dpa)
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Vor dem Dortmunder Amtsgericht musste sich der Ex-Fußballprofi Eike Immel wegen fehlender Unterhaltszahlungen und mehrfachem Erwerb von Kokain verantworten. Im ersten Anklagepunkt ist er jetzt schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden.

Das Gericht befand Immel der Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern im Jahr 2005 für schuldig. Dafür entschuldigte sich Immel in seinem Schlusswort. Schon zu Prozessbeginn hatte er diesen zweiten Anklagepunkt, für den ihn das Gericht jetzt zu einer Geldstrafe in dreistelliger Höhe verurteilte, eingeräumt.

Freispruch vom Vorwurf des Drogenbesitzes

Vom Vorwurf des Drogenbesitzes wurde Immel dagegen freigesprochen. Das Amtsgericht Dortmund sah es nicht als erwiesen an, dass der Ex-Kicker im Jahr 2007 in 78 Fällen Kokain für den Eigenbedarf gekauft haben soll.

Zuvor hatte die einzige Zeugin, auf die sich die Anklage der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen stützte, in einer eidesstattlichen Erklärung ihre Vorwürfe widerrufen. Die frühere Betreiberin eines Bordells in Schwerte hatte angegeben, dass ein mitangeklagter Bekannter Immels für den früheren Torhüter regelmäßig Kokain in den Rotlicht-Club geliefert haben soll.

Es gebe damit "starke Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen", machte der Vorsitzende Richter deutlich. Die Frau, der Verhandlungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen attestiert worden war, hatte die Vorwürfe einem Kriminalbeamten gegenüber geäußert. Der Polizist fertigte daraufhin einen Aktenvermerk an. Er war die Grundlage der Ermittlungen.

Doch eine "eigenständige Befragung" der Frau sei nicht erfolgt, rügte das Gericht. Immel hatte die Vorwürfe in dem Verfahren bestritten. Auch bei einer Durchsuchung seiner Wohnung hatte die Polizei damals kein Rauschgift gefunden. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, die Zeugin wegen "falscher Verdächtigungen" zur Rechenschaft zu ziehen.

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