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Prinz von Anhalt darf das Gefängnis verlassen


Anklage: Steuerhinterziehung
Prinz von Anhalt darf das Gefängnis verlassen

Von t-online
27.04.2016Lesedauer: 1 Min.
Prinz Marcus von Anhalt 2014 im Landgericht Augsburg.Vergrößern des BildesPrinz Marcus von Anhalt 2014 im Landgericht Augsburg. (Quelle: dpa-bilder)
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Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Marcus Prinz von Anhalt darf wenige Wochen vor seiner neuen Verhandlung das Gefängnis verlassen.

Der Haftbefehl gegen den 49-Jährigen sei zwar aufrecht erhalten worden, er sei jedoch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, bestätigte eine Sprecherin des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) entsprechende Informationen der "Bild"-Zeitung.

Das Landgericht Augsburg will ab 17. Mai wieder gegen den Bordellbesitzer verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil aus Augsburg aufgehoben hat. Die Augsburger Strafkammer hatte erst Anfang April einen neuen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen. Eine Beschwerde dagegen war nun beim OLG erfolgreich.

Zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

Prinz von Anhalt war zu vier Jahren Gefängnis wegen Hinterziehung von mehr als 800.000 Euro verurteilt worden, weil er unzulässig seine Luxusautos von der Steuer abgesetzt haben soll. Der BGH monierte die Strafhöhe und verwies den Fall nach Augsburg zurück. Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt, seinen adelig klingenden Namen hatte er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft.

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