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Dieter Wedels angeblicher sexueller Übergriff noch nicht verjährt


Staatsanwaltschaft ermittelt
Dieter Wedels angeblicher sexueller Übergriff noch nicht verjährt

Von dpa
Aktualisiert am 24.01.2018Lesedauer: 1 Min.
Dieter Wedel: Der Regisseur liegt derzeit im Krankenhaus.Vergrößern des BildesDieter Wedel: Der Regisseur liegt derzeit im Krankenhaus. (Quelle: imago)
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Dieter Wedel liegt nach einer Herzattacke im Krankenhaus, währenddessen ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen den Regisseur wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffs in den 90er-Jahren.

Anfang Januar veröffentlichte das "Zeit"-Magazin Anschuldigungen dreier Schauspielerinnen gegen Regisseur Dieter Wedel. Er habe sie sexuell belästigt, eine von ihnen sogar vergewaltigt. Die Frau hielt dem 75-Jährigen vor, sie im Sommer 1996 zum Sex in einem Münchner Hotel gezwungen zu haben. Damals sei sie 27 Jahre alt gewesen und habe für eine Rolle vorsprechen wollen.

Tat erst 2019 verjährt

Die Wedel nun vorgeworfene Tat ist wegen einer relativ neuen Änderung des Strafgesetzbuches noch nicht verjährt. Laut Paragraf 78b ruht die Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des mutmaßlichen Opfers eines Sexualdelikts. Die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten beträgt in der Regel 20 Jahre. Somit wäre die mutmaßliche Tat erst 2019 verjährt.

Die Münchner Staatsanwaltschaft betonte, dass in alle Richtungen ermittelt werde und dass es sich nur um einen Anfangsverdacht handle. Die Ermittlungen seien in einem frühen Stadium, sagte eine Behördensprecherin der Deutschen Presse-Agentur, zudem könnten sie auch zu Wedels Gunsten ausgehen.

Der Regisseur war mit Produktionen wie "Der große Bellheim" in den 80er- und 90er-Jahren sehr erfolgreich gewesen. Am Montag war Wedel als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten.

Quelle:
- dpa

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