t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeUnterhaltungTV

"Die Anstalt" im ZDF: "Zeit"-Journalistern scheitern mit Klage


Aussage sei "zutreffend"
"Zeit"-Journalisten scheitern mit Klage gegen "Die Anstalt"

Von afp
Aktualisiert am 11.01.2017Lesedauer: 2 Min.
Claus von Wagner und Max Uthoff von "Die Anstalt"Vergrößern des BildesClaus von Wagner und Max Uthoff von "Die Anstalt" (Quelle: ZDF/Jürgen Nobel)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Herausgeber der Wochenzeitung "Die Zeit", Josef Joffe, und der "Zeit"-Journalist Jochen Bittner sind mit ihren Unterlassungsklagen gegen die ZDF-Satiresendung "Die Anstalt" endgültig gescheitert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte weitgehend ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Gestritten wurde über Angaben zur Mitgliedschaft in Lobbyorganisationen.

Mitgliedschaft in Lobbyorganisationen

In der Sendung vom 29. April 2014 war die Frage der Unabhängigkeit von Journalisten beim Thema Sicherheitspolitik thematisiert worden. Dabei wurde angegeben, Joffe sei Mitglied, Vorstand oder Beirat in acht und Bittner in drei entsprechenden Lobbyorganisationen.

Fehlerhaftes Schaubild

Die angeblichen Netzwerke waren auf einem Schaubild mit Hilfe vieler Linien skizziert. Die beiden Kabarettisten unterhielten sich in dem Zusammenhang über die Frage, wie unabhängig die abgebildeten Journalisten in ihrer Berichterstattung über sicherheitspolitische Themen seien. An einer Stelle fiel der Satz: "Die recherchieren da nicht, die sind da Mitglieder, Beiräte, Vorstände."

Zwei Journalisten klagten

Zwei Betroffene, der "Zeit"-Herausgeber Josef Joffe und ein Redakteur der Wochenzeitung, wollten sich das nicht bieten lassen. Sie klagten, weil die Verbindungen nicht in allen Einzelheiten korrekt wiedergegeben seien. Der Redakteur wehrte sich außerdem gegen den Vorwurf, er habe über eine Rede von Bundespräsident Joachim Gauck wohlwollend berichtet, an der er selbst mitgewirkt habe.

Botschaft sei "zutreffend"

Vor dem BGH hatten sie damit in letzter Instanz keinen Erfolg. Nach Einschätzung der Richter kommt es darauf an, "welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt". Damit zählt für sie die Hauptaussage des Beitrags, dass es entsprechende Verbindungen gibt - und das sei zutreffend. (Az.: VI ZR 561/15, VI ZR 562/15)

"Zeit" prüft weitere rechtliche Schritte

Eine Verlagssprecherin der Wochenzeitung erklärte zu der BGH-Entscheidung: ""Die Zeit" respektiert das Urteil aus Karlsruhe, prüft aber weitere rechtliche Schritte. Die Meinungsfreiheit ist für Journalisten natürlich das höchste Gut, falsche Fakten jedoch bleiben falsche Fakten."

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website