t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanorama

Wetter: Schnee keine Entschuldigung für Verspätung - Abmahnung droht


Abmahnung droht
Schnee keine Entschuldigung für Verspätung

Von dpa-tmn, t-online
Aktualisiert am 09.12.2016Lesedauer: 1 Min.
Auch wenn Schnee und Eis den Weg zur Arbeit erschweren, pünktlich sein muss man trotzdem.Vergrößern des BildesAuch wenn Schnee und Eis den Weg zur Arbeit erschweren, pünktlich sein muss man trotzdem. (Quelle: Archivbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Auch wenn Schnee und Eis den Verkehr beeinträchtigen und den Weg zur Arbeit erschweren: Eine Entschuldigung fürs Zuspätkommen ist das zumindest aus rechtlicher Sicht meistens nicht.

Arbeitnehmer können wegen der Verspätung eine Abmahnung bekommen, sagt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nathalie Oberthür. Etwas anderes sei es, wenn der Schneefall völlig überraschend einsetzt.

Aber die Wettervorhersagen sind inzwischen so präzise, dass man eigentlich schon einen Tag vorher weiß, was auf einen zukommen kann. Hier müssen Beschäftigte alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um trotz der Witterungsbedingungen pünktlich bei der Arbeit zu sein, ergänzt der Arbeitsrechts-Anwalt Hans-Georg Meier aus Berlin.

Allzu krawallig sollte der Arbeitgeber allerdings auch nicht reagieren, wenn sich seine Angestellten verspäten. So hat das Arbeitsgericht Leipzig im Juli 2015 entschieden, dass eine einmalige Verspätung um 13 Minuten keine schriftliche Abmahnung rechtfertigt (Az.: 8 Ca 532/15). Der Arbeitgeber wurde verpflichtet, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Sie sei unverhältnismäßig, eine Ermahnung hätte ausgereicht.

Nacharbeiten - oder weniger Geld

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weist jedoch darauf hin, dass es für die verpasste Arbeitszeit keine Bezahlung gibt. Verspätete Arbeitnehmer müssen also entweder "nachsitzen", oder der Lohn wird anteilig gekürzt, wenn der Arbeitgeber kein Auge zudrückt.

Mit Abmahnungen ist generell nicht zu spaßen. Sie müssen auch ernst genommen werden, wenn sie mündlich erfolgen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist, dass die Abmahnung schriftlich erfolgen muss. Ist das nicht der Fall, können sich auch mündliche Abmahnungen summieren und dann zu einer Kündigung führen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website