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Rente mit 63 kritisch: Sozialabgaben schmälern die Bruttorente


Stiftung Warentest
Sozialabgaben schmälern die Bruttorente

Von t-online
Aktualisiert am 24.07.2014Lesedauer: 2 Min.
Angehende Ruheständler sollten die Abzüge ihrer Bruttorente durchrechnenVergrößern des BildesAngehende Ruheständler sollten die Abzüge ihrer Bruttorente durchrechnen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Die Rente gibt es nicht brutto für netto. Von den Altersbezügen müssen Rentner noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie in zunehmendem Maß Einkommensteuer bezahlen. Wie hoch die Abzüge ausfallen und was von der Bruttorente am Ende wirklich übrig bleibt, hat die Stiftung Warentest in ihrer neuen Ausgabe ausgerechnet. Vor allem Anwärter auf die "Rente mit 63" sollten demnach genau hinschauen, ob ihr Vorhaben auch finanziell aufgeht.

Von der gesetzlichen Rente müssen die Ruheständler 8,2 Prozent für die Krankenversicherung und 2,05 Prozent (für Eltern, Kinderlose zahlen jeweils 2,3 Prozent für die Pflegeversicherung) selbst tragen. Bei einer Betriebsrente wird bei der Krankenversicherung der volle Satz von derzeit 15,5 Prozent fällig und ebenfalls 2,05 Prozent für die Pflegeversicherung. Bezüge aus einer privaten Rentenversicherung wiederum werden unter Umständen um 14,9 Prozent Krankenversicherung und 2,05 Prozent Pflegeversicherung gemindert, schreibt Warentest. Diesen Obulus zahlen freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer pflichtversichert ist, kommt dagegen darum herum.

Bei privat Krankenversicherten sind die Beiträge unabhängig von der Rente, jedoch zahlt die Rentenversicherung auch hier - ähnlich wie früher der Arbeitgeber und ähnlich wie bei den gesetzlich Krankenversicherten - einen Zuschuss.

So viel bleibt übrig

In einem Rechenbeispiel der Stiftung Warentest bleiben von einer gesetzlichen Bruttorente von 1400 Euro netto knapp 1260 Euro übrig. Eine Betriebsrente von 360 Euro verringert sich netto auf etwas unter 300 Euro. Und die Privatrente schrumpft von - beispielsweise - brutto 240 Euro auf etwa 200 Euro. Wer also meinte, mit 2000 Euro rechnen zu können, hat am Ende noch nicht einmal 1760 Euro.

Wer abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen könnte, weil er 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte deshalb genau überlegen, ob er mit seiner Nettorente auskommt, schreibt die Stiftung. Behält der Anwärter der "Rente mit 63" seinen Job und arbeitet weiter, erwirbt er natürlich weiter Rentenpunkte und bekommt folglich später mehr.

Alternativ können die Ruheständler mit einem Mini- oder Teilzeitjob ihre Einkünfte aufbessern. Frührentner müssen hier allerdings auch noch Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung bezahlen, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen, während für "normale" Rentner nur anteilige Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. Unterhalb von 450 Euro zahlt der Arbeitgeber bei beiden pauschal die Sozialabgaben.

Beratung im Einzelfall empfehlenswert

Die Stiftung weist außerdem daraufhin, dass Unterschiede bei den Abzügen bestehen - abhängig davon, ob der Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder dort pflichtversichert ist. Pflichtversicherte müssen beispielsweise keine Beiträge auf Einnahmen aus einer Riester-Rente bezahlen, während für den freiwillig gesetzlich Versicherten hier 14,9 Prozent fällig werden. Angehende Ruheständler, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind oder in früheren Jahren vorübergehend eine private Krankenversicherung besaßen, sollten sich dazu von der Rentenversicherung beraten lassen, da mehrere Faktoren abzuklären sind, die den Status bestimmen.

Die Stiftung Warentest hat das Spezialheft "Rente planen" herausgebracht, das für 8,50 Euro am Kiosk oder online unter www.test.de/shop erhältlich ist.

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