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Ratgeber: Alte Lebensversicherungen nicht kündigen


Oft lukrativ
Alte Lebensversicherungen nicht kündigen

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 30.10.2016Lesedauer: 3 Min.
Aktuell sind Lebensversicherungen nicht mehr so attraktiv. Für ältere Verträge gilt das aber nicht - sie sollte man hegen und pflegen.Vergrößern des BildesAktuell sind Lebensversicherungen nicht mehr so attraktiv. Für ältere Verträge gilt das aber nicht - sie sollte man hegen und pflegen. (Quelle: dpa-bilder)
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Besitzer von privaten Renten- oder Kapitallebensversicherungen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, sollten den Vertrag möglichst nicht vorzeitig beenden. Das gilt auch, wenn Verbraucher von ihrem Anbieter ein Angebot zur vorzeitigen Beendigung erhalten.

Diesen Rat gibt die Initiative Marktwächter Finanzen, ein Gemeinschaftsprojekt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentralen. Altverträge bieten Verbrauchern nach Angaben der Marktwächter teils hohe Renditen, die sich derzeit mit ähnlich sicheren Finanzprodukten kaum mehr erzielen lassen.

Gerade in der Niedrigzinsphase ist dies eine Herausforderung für die Versicherer. Für Verbraucher lohnt es sich hingegen meist, die gut verzinsten Altverträge zu halten. Zumal die Kosten - etwa für den Vertrieb und Abschluss der Police - bereits in den ersten Jahren von den Beiträgen abgezogen wurden.

Die Marktwächter sammeln derzeit Erfahrungsberichte von Betroffenen, die von ihrem Versicherer ein Angebot zur vorzeitigen Beendigung erhalten haben - sowohl für kapitalbildende als auch für fondsgebundene Verträge. Verbraucher können das Schreiben als Kopie einschicken - per E-Mail an fmw@vzhh.de oder per Post: Verbraucherzentrale Hamburg, Marktwächter Finanzen, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.

Sinkende Zinsen bei Lebensversicherungen - das sollten Sie wissen

Lebens- und Rentenversicherungen waren bei den Bundesbürgern lange Zeit beliebt, weil sie Sicherheit und eine verlässliche Rendite versprachen. Doch die Beliebtheit hat gelitten: Zwar registrierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Ende 2015 noch etwa 86,7 Millionen Verträge. Im Vergleich zu 2014 ist das aber ein Minus von 1,7 Prozent.

Einer der Gründe sind die sinkenden Renditen. Denn aufgrund der niedrigen Leitzinsen wurde der Garantiezins in den vergangenen Jahren immer wieder gesenkt. Ab 2017 soll er noch weiter fallen. Wichtige Fragen und Antworten:

Wie hoch wird der Garantiezins ab Januar 2017 sein?

Der Garantiezins wird nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums von aktuell 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent fallen. "Beim Garantiezins handelt es sich um den Zinssatz, den Versicherungsunternehmen ihren Kunden maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen dürfen", erläutert Hasso Suliak vom GDV. Versicherer verpflichten sich mit dem Garantiezins, die Gelder ihrer Kunden besonders sicher anzulegen.

Welche Policen sind vom sinkenden Garantiezins betroffen?

"Gesenkt wird der Garantiezins bei klassischen Versicherungen, also Verträgen mit garantierter Verzinsung", sagt Katharina Henrich von der Stiftung Warentest in Berlin. Das sind neben Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen etwa die sogenannten Riester- und Rürup-Policen. Bei der betrieblichen Altersversorgung sind auch Direktversicherungen sowie einige Pensionskassen-Verträge betroffen.

Was bedeutet der sinkende Garantiezins für Bestandskunden?

"Sie sind davon nicht betroffen", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Erst für Policen, die ab dem 1. Januar 2017 neu abgeschlossen werden, fällt die garantierte Leistung für Kunden niedriger aus. Das heißt: Bestandskunden bekommen den garantierten Zinssatz, der ihnen bei Vertragsabschluss zugesagt wurde. Das macht ältere Verträge heute so interessant.

Allerdings wird das Sinken der nicht garantierten Überschussverzinsung unter dem Strich auch die Rendite der Bestandskunden schmälern. Warentest-Expertin Henrich verweist darauf, dass es auch Betriebsrenten gibt, die sich nicht an die Vorgaben des Finanzministeriums halten müssen. Hier können Bestandskunden höhere garantierte Zusagen gemacht werden, aber auch niedrigere.

Was gilt bei einem vorzeitigen Vertragsausstieg?

"Grundsätzlich gefährdet jede vorzeitige Kündigung die ursprünglich geplante Altersabsicherung", erklärt GDV-Experte Suliak. Nach seinen Angaben sind ältere Verträge oft derart gut verzinst, dass ein Ausstieg wohlüberlegt sein sollte. Für diejenigen, die sich aktuell in einem finanziellen Engpass befinden, gibt es Alternativen zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags oder Verkauf der Lebensversicherung. "Das sind etwa Beitragsfreistellung oder Stundung oder die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen", so Suliak. Verbraucher sollten sich von ihrem Versicherer beraten lassen.

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