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Bausparen: So wehren Sie sich gegen die Kündigung


So kämpfen Bausparer um zinsgünstige Altverträge

Von afp
22.09.2013Lesedauer: 3 Min.
Alte Bauspar-Verträge bieten attraktive ZinsenVergrößern des BildesAlte Bauspar-Verträge bieten attraktive Zinsen (Quelle: imago-images-bilder)
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Bausparen trotzt dem Niedrigzins. Doch Kunden müssen aufpassen: Die Bausparkassen empfinden die für sie teuren Altverträge jedoch zunehmend als Last und versuchen, Bausparer aus diesen Verträgen zu drängen. Verbraucherschützer warnen vor zum Teil dreisten Methoden und empfehlen, sich zu wehren.

Relativ hohe Zinsen beim Bausparen

Vor vielen Jahren abgeschlossene Bausparverträge sind heute eine einträgliche Geldanlage. Zinssätze von bis zu vier Prozent sind keine Seltenheit, oftmals wurden noch zusätzliche Boni vereinbart.

Eine lukrative Angelegenheit für Sparer, da andere Geldanlagen wie Tagesgelder oder Festgeld inzwischen kaum noch mehr als zwei Prozent Zinsen bringen. Seit einigen Jahren kündigen Bausparkassen Verträge, deren Guthaben die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat.

Kündigung genau prüfen

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen ist eine Kündigung zulässig, wenn der Vertragszweck erreicht wurde. In machen Fällen greifen Bausparkassen den Verbraucherschützern zufolge jedoch zu einem Trick, indem sie vereinbarte Treueprämien oder Boni nicht erst zum Vertragsende, sondern schon vorher zum Guthaben addieren, damit die Bausparsumme früher erreicht wird.

Ob die Bausparkasse den Vertrag in solchen Fällen tatsächlich kündigen kann, hängt von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab - und von Werbeaussagen der Bausparkasse. Vor vielen Jahren warben die Anbieter für Bausparverträge als reine Geldanlage - "Darlehen spielten in der Werbung der Bausparkassen damals keine Rolle", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. In einem solchen Fall können Bausparer ihrer Einschätzung nach gegen die Kündigung angehen.

Streitfall verweigerte Treueprämie

In anderen Fällen wollen Bausparkassen die Treueprämie oder den Bonus - der bei Verzicht auf ein Darlehen versprochen wurde - nicht mehr auszahlen, sobald die Bausparsumme mit den Regelsparbeträgen erreicht ist. Sie argumentieren, dass der Bonuszins nur dann gezahlt werden könne, solange der Sparer noch in der Ansparphase sei. Dieses Vorgehen sei noch zweifelhafter, erklärt Expertin Heyer. Entscheidungen von Gerichten oder außergerichtlichen Schlichtungsstellen lägen dazu aber bislang nicht vor.

Wird der Bonus eindeutig als Treueprämie bezeichnet, können Sparer nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg damit argumentieren, dass gerade das Sparen bis zum vollständigen Erreichen der Bausparsumme nichts anderes sei "als die längst mögliche Vertragstreue".

Drosselung der Beiträge

Manche Bauspar-Kunden drosseln ihren Sparbeitrag oder zahlen über einen bestimmten Zeitraum gar nichts ein - zum Beispiel, um das Erreichen der Bausparsumme und damit die Möglichkeit eines Vertragsendes hinauszuzögern und sich die vergleichsweise hohen Zinsen zu sichern. Eine Verpflichtung zum Zahlen der Regelsparbeiträge besteht nämlich nicht. Manche Bausparkassen behaupten jedoch, dann kündigen zu können.

In einem aktuellen Fall fordere eine Bausparkasse derzeit die Einzahlung der Regelsparbeiträge für die vergangenen zwölf Monate - oftmals zwischen 400 und 800 Euro, erklärt Heyer. Geschehe dies nicht, werde mit Kündigung gedroht. "Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Klausel bereits bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart war", rät die Expertin.

Vorsicht vor neuen Verträgen

Immer wieder wird Bausparern, die einen Vertrag mit Bonusverzinsung haben, der Abschluss neuer, angeblich viel besserer Verträge angeboten. Geworben wird damit, dass sie dann später für das gewünschte Darlehen einen deutlich niedrigeren Zins bezahlen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nennt dies eine "dreiste Vorgehensweise in der Grauzone zur Falschberatung", denn tatsächlich böten die neuen Verträge viel schlechtere Konditionen.

Bei einem Tarifwechsel verliere der Kunde in der Regel seinen Anspruch auf die Bonuszinsen und müsse zum Teil auch einen Teil der Guthabenzinsen zurückzahlen. Bei korrekter Rechnung verteuere sich auch das Bauspardarlehen je nach Einzelfall um mehrere Prozentpunkte. Kunden, die sich auf einen neuen Vertrag eingelassen haben, empfehlen die Verbraucherschützer, die Erfolgschancen einer Klage von einem Anwalt prüfen zu lassen.

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