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Pflegereform, Kindergeld und mehr: Was sich 2017 für Verbraucher ändert


Geld, Feiertag, Pflegereform
Was sich 2017 für Verbraucher ändert

Von afp, dpa, t-online
Aktualisiert am 02.01.2017Lesedauer: 4 Min.
Im neuen Jahr kommt eine ganze Reihe von Änderungen auf die Verbraucher zu.Vergrößern des BildesIm neuen Jahr kommt eine ganze Reihe von Änderungen auf die Verbraucher zu. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Im neuen Jahr müssen sich die Verbraucher wieder auf einige Änderungen einstellen - teils zum Positiven: Unter anderem werden viele bei den Steuern entlastet und bekommen mehr Kindergeld. Andererseits müssen sie aber oft mehr für Strom zahlen. Auch eine große Pflegereform kommt 2017.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2017 von derzeit 8652 Euro auf 8820 Euro und 2018 dann auf 9000 Euro. Der Kinderfreibetrag wird zunächst von 4608 Euro auf 4716 Euro und danach auf 4788 Euro angehoben.

Zudem wird die sogenannte kalte Progression ausgeglichen, die bewirkt, dass Lohnsteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt werden.

Höheres Kindergeld

Das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren um jeweils 2 Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es ab Anfang 2017 zunächst 192 und ab 2018 dann 194 Euro monatlich. Beim dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 198 und später 200 Euro, beim vierten und jedem weiteren Kind auf 223 und schließlich 225 Euro.

Steigender Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von bislang 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Für einen Beschäftigten in Vollzeit bedeutet dies ein Plus von rund 55 Euro brutto im Monat.

Niedrigerer Garantiezins bei Lebensversicherungen

Der staatlich garantierte Zins sinkt für Neuverträge in klassischen Kapitallebensversicherungen zum 1. Januar von 1,25 auf 0,9 Prozent. Dabei handelt es sich um den Zins, den Versicherungen ihren Kunden bei Vertragsbeginn zusichern dürfen.

Strom wird teurer

Auf höhere Stromrechnungen müssen sich viele Verbraucher einstellen. Die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom steigt um gut einen halben Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde.

Elektro-Artikel

Bei Staubsaugern wird die Leistung noch einmal gekappt. Ab dem 1. September dürfen Staubsauger nach den Energiespar-Vorgaben aus Brüssel nur noch eine maximale Stromaufnahmeleistung von 900 Watt haben. Bisher sind es 1600 Watt.

Umfassende Pflegereform

Im kommenden Jahr wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die drei bisherigen Pflegestufen werden künftig durch fünf Pflegegrade ersetzt. Vor allem Demenzkranke sollen profitieren. Was detailliert kommt, lesen Sie in unserem Hintergrund-Artikel.

Einführung der Flexi-Rente

Ältere Arbeitnehmer können den Übergang in die Rente künftig flexibler gestalten. Ab Jahresmitte wird reduziertes Arbeiten vor dem regulären Rentenalter ebenso erleichtert wie eine Erwerbstätigkeit darüber hinaus.

Bemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen im neuen Jahr. Diese Grenzen legen fest, bis zu welchem Beitrag ihres Brutto-Einkommens Versicherte Beiträge bezahlen müssen. In der Rentenversicherung steigt die Grenze im Westen von 6200 Euro auf 6350 Euro pro Monat, im Osten von 5400 auf 5700 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sie sich bundesweit auf 4350 Euro brutto.

Kasse zahlt Videosprechstunde

Ab dem 1. Juli übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten einer Videosprechstunde mit dem Arzt. Mit dem so genannten E-Health-Gesetz wird dies Angebot Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Die Nutzung der Beratung via Internet sei aber kein Muss, sondern für die Patienten freiwillig, betont die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Unterhalt

Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll im neuen Jahr ausgeweitet werden. Die Reform sieht vor, dass der Vorschuss künftig nicht nur wie derzeit bis zum 12. Lebensjahr des Kindes maximal sechs Jahre lang gezahlt wird, sondern bis zum 18. Lebensjahr.

Bund und Länder haben sich aber noch nicht endgültig auf die Finanzierung geeinigt. Deshalb ist unklar, wann die Änderung genau kommt. Angestrebt wird der Abschluss des Gesetzgebungsverfahren bis März.

Neuer 50-Euro-Schein

Ab dem 4. April soll ein neuer 50-Euro-Schein Fälschern das Leben schwerer machen. Zur Erstausstattung werden insgesamt 5,4 Milliarden Stück gedruckt.

Der neue Schein hat unter anderem - wie schon der neue 20-Euro-Schein - ein Porträt-Fenster als neues Sicherheitsmerkmal. Hält man die Note gegen das Licht, wird das Fenster durchsichtig und man sieht ein Porträt der griechischen Mythengestalt Europa. Der 50er ist die am zweithäufigsten gefälschte Banknote im Eurosystem.

Ein Feiertag mehr

Für Millionen Arbeitnehmer gibt es im Herbst ein besonderes "Geschenk": Der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ist zum 500. Jubiläum ausnahmsweise ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Einer aktuellen Umfrage zufolge wünscht sich eine große Mehrheit der Deutschen den 31.10. aber dauerhaft als Feiertag.

Schluss für Antennen-Fernsehen

Etliche Bürger, die ihr Programm noch über Antenne empfangen, müssen sich im Frühjahr umstellen. In der Nacht zum 29. März 2017 wird das Sendesignal in vielen Regionen vom bisherigen Standard DVB-T auf den neuen Standard DVB-T2 HD umgestellt. Wer dafür nicht vorgesorgt und sich etwa eine zusätzliche Settop-Box besorgt hat, wird dann über das digitale Antennen-Fernsehen keinen Empfang mehr haben.

Mit der Umstellung wird es erstmals möglich sein, Fernsehen über Antenne in HD-Qualität zu empfangen. Bis Mitte 2019 soll die Umstellung bundesweit abgeschlossen sein. In ersten Ballungsgebieten sind sechs Programme in DVB-T2 HD bereits seit Mai im Testbetrieb verfügbar.

Kabel-TV

Änderungen gibt es aber auch für etliche Kabel-TV-Kunden. Der Kabelnetz-Betreiber Unity Media schaltet sein analoges Angebot im Juni 2017 vollständig ab. Ab dem 1. Juni wird das Kabel-TV-Angebot nur noch digital ausgeliefert. Zum Empfang ist dann ein Digital-Empfänger oder ein Flachbildfernseher mit integriertem Kabeltuner nötig. Nach Angaben des Senders nutzen allerdings schon heute 85 Prozent der Kunden das deutlich umfangreichere Digitalangebot.

Telefonieren im Ausland

Gute Nachricht für Urlauber: Die Roaming-Gebühren für das Telefonieren und Surfen in der Europäischen Union sollen nach den Plänen der EU-Kommission Mitte Juni 2017 abgeschafft werden. Im EU-Ausland kann dann zu genau demselben Preis wie im Heimatland telefoniert werden. Allerdings haben die Pläne noch nicht alle politischen Hürden genommen.

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