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So wehren sich Neumieter gegen die Abzocke mit der Ablöse


Gierige Vormieter
So wehren Sie sich gegen die Abzocke mit der Ablöse

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 29.06.2015Lesedauer: 2 Min.
So sehen zu vermietende Wohnungen mitunter aus: Der Vormieter lässt seinen alten Krempel da - und der Nachmieter soll auch noch dafür zahlen.Vergrößern des BildesSo sehen zu vermietende Wohnungen mitunter aus: Der Vormieter lässt seinen alten Krempel da - und der Nachmieter soll auch noch dafür zahlen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Ein abgerocktes Sofa für 2000 Euro? Ein Ikea-Bild für das dreifache des Neupreises? Gerade in Großstädten mit knappem Wohnraum ist die Abzocke mit der Ablöse verbreitet. Der Mieterbund erklärt, wie sich die Wohnungssuchenden dagegen wehren können.

Der Schlamassel beginnt normalerweise so: Der Vermieter fordert Sie dazu auf, sich mit dem Vormieter auf eine Ablöse für die Gegenstände zu einigen, die er in der Wohnung lässt - der sogenannte Abstand. Der Vormieter nennt einen völlig überzogenen Preis für Möbel, die Sie überhaupt nicht wollen. Das Angebot akzeptieren aber viele, aus Angst, die Wohnung sonst nicht zu bekommen. Die Interessenten stehen ja schließlich Schlange.

Die Vereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter ist laut Deutschem Mieterbund nichts anderes als ein Kaufvertrag. Der Vormieter verkauft das Inventar, mit dem er in seiner neuen Wohnung nichts mehr anfangen kann, zum Beispiel Gardinen oder die Einbauküche, an den Nachmieter. Der muss dann entsprechende Einrichtungsgegenstände nicht neu kaufen. Soweit die Theorie.

Preis muss sich an Zeitwert orientieren

Der Mieterbund beobachtet nun, dass für die Übernahme völlig überhöhte Preise angesetzt werden - das verbietet jedoch das Paragraph 4a des Wohnungsvermittlungsgesetz. Danach darf der Kaufpreis nicht in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Gegenstände stehen. Das ist der Fall, wenn der Kaufpreis mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert liegt.

Zahlt der Nachmieter für ein Möbelstück 4000 Euro, obwohl der Zeitwert nur noch 1000 Euro beträgt, ist der Kaufvertrag bis zu einer Summe von 1500 Euro gültig. Den zu viel gezahlten Betrag kann der Nachmieter zurückfordern - drei Jahre lang, erst dann verjährt der Anspruch.

Neumieter hat das Recht auf eine leere Wohnung

Ohne Absprache mit dem Nachmieter darf der Vormieter sowieso keine Einrichtungsgegenstände in der Wohnung lassen. Der Vermieter hat Anspruch auf Rückgabe einer leergeräumten Wohnung, und der Nachmieter hat Anspruch auf eine Wohnung ohne Inventar. Der Mieterbund empfiehlt in diesen Fällen, den Vermieter einzuschalten, damit abgeklärt wird, ob das zurückgelassene Inventar vergessen wurde oder ob es entsorgt werden kann.

Also: Im Ernstfall erst einmal nicken und die Wohnung mieten - man kann sich immer noch später wehren.

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