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Mietrecht: Falschparken kann Kündigung rechtfertigen


Einfahrt besser freihalten
Falschparken kann Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen

Von dpa
27.07.2015Lesedauer: 1 Min.
"Ausfahrt freihalten": Diesem Wunsch des Vermieters sollten Mieter unbedingt nachkommen.Vergrößern des Bildes"Ausfahrt freihalten": Diesem Wunsch des Vermieters sollten Mieter unbedingt nachkommen. (Quelle: McPhoto/imago-images-bilder)
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Wer sein Auto rechtswidrig parkt, muss nicht nur einen Strafzettel fürchten - es kann unter Umständen auch zur Mietkündigung führen. Das berichtet die "Neue juristische Wochenschrift". Sie beruft sich auf ein Urteil (Az.: 14 S 3661/14) des Landgerichts München.

Mieter sollten demnach eine Grundstückseinfahrt nicht als Parkplatz nutzen. Denn das könnte ihnen eine Abmahnung und sogar eine Kündigung des Mietvertrages einbringen. Dabei reicht es schon aus, dass das Auto nur zweimal in der Einfahrt abgestellt wurde.

Satellitenbilder überführten Mieter

In dem verhandelten Fall hatten Mieter die Einfahrt ihrer Vermieterin als Abstellplatz für ihr Fahrzeug genutzt. Allerdings regelte der Mietvertrag, dass das nicht zulässig ist. Daher gab es nach dem erstem Mal eine Abmahnung und nach dem zweiten Vergehen eine ordentliche Kündigung. Die Mieter wehrten sich dagegen: Sie hätten ihr Auto nur be- und entladen.

Das Gericht konnte das nicht überzeugen. Die Vermieterin konnte nachweisen, dass der Wagen 30 beziehungsweise 45 Minuten in der Einfahrt abgestellt war. Außerdem zeigten Satellitenbilder, dass die Beklagten ihr Fahrzeug ein paar Meter vor der Grundstückszufahrt hätten abstellen können, um es dort zu be- und entladen.

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