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Beim Pressen von Müll droht Ordnungsgeld


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Beim Pressen von Müll droht Ordnungsgeld

Von dpa
Aktualisiert am 23.01.2017Lesedauer: 1 Min.
Wer in manchen Kommunen seine Mülltonnen mit gepresstem Abfall füllt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.Vergrößern des BildesWer in manchen Kommunen seine Mülltonnen mit gepresstem Abfall füllt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. (Quelle: Stefan Sauer./dpa)
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Düsseldorf (dpa/tmn) - Es klingt so verlockend: Viel Geld soll sparen können, wer seinen Abfall mit Hilfe von kleinen Müllpressen für den Privathaushalt verdichtet. Kleinere Tonnen für weniger Geld und weniger Sondermüll sind die Folge. Aber: Das Müllpressen ist in vielen Kommunen verboten.

Wer gegen diese Regel verstößt, mus mit bis zu 50 000 Euro Ordnungsgeld rechnen. Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind sogar Bestrafungsmöglichkeiten von bis zu 100 000 Euro bekannt. Und nicht nur das: Zu schwere Mülleimer werden nicht ausgeleert, die Sonderleerung kostet dann extra. So seien zum Beispiel in der Stadt Düsseldorf in einer 120-Liter-Tonne nur 60 Kilogramm Gewicht erlaubt, in Dortmund 35 Kilogramm, erklären die Verbraucherschützer. Genaue Informationen dazu haben die jeweiligen Kommunen.

Warum unterbinden die kommunalen Entsorgungsunternehmen das Verdichten der Abfälle? Zum einen müssen deren Mitarbeiter die Behälter noch schleppen und stemmen können. Die Behälter können durch den Druck beschädigt werden, stark gepresster Müll bleibt zudem in den Tonnen stecken. Und in der gelben Tonne kann das Müllpressen das Sortieren der einzelnen Materialien behindern. Die Wertstoffe müssen dann im Sortierwerk in den Restmüll gegeben werden.

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