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Dieselfahrverbot: Diese Städte sind 2019 betroffen


Dicke Luft
Diese Städte sind 2019 vom Dieselfahrverbot betroffen

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 01.02.2019Lesedauer: 3 Min.
Leere Straße: Fahrverbote bleiben Einzelfallentscheidungen und könnten von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen.Vergrößern des BildesLeere Straße: Fahrverbote bleiben Einzelfallentscheidungen und könnten von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen. (Quelle: Carsten Rehder/dpa-bilder)
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Kommunen dürfen Fahrverbote aussprechen und unsaubere Diesel damit aus den Innenstädten verbannen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Für Fahrer älterer Diesel wird es daher 2019 in vielen deutschen Städten heißen: Durchfahrt verboten! Ein Überblick.

Ob Berlin, Stuttgart oder Frankfurt – wegen jahrelanger, zu hoher Belastung der Luft durch gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) haben Gerichte mehrere deutsche Städte zu Fahrverboten verdonnert. Betroffen sind Kommunen, die bisher keine andere tragfähige Lösung gefunden haben, um den europäischen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten.

Auf unserer Karte finden Sie die Stickstoffdioxid-Belastungen in den wichtigsten deutschen Großstädten:

Karte

In diesen Städten drohen 2019 Dieselfahrverbote

Den Weg für Fahrverbote in Deutschland ebnete im Februar 2018 das Bundesverwaltungsgericht. Diese Sperrungen stehen 2019 höchstwahrscheinlich an, viele Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.

Hamburg ist bisher die einzige deutsche Stadt mit Fahrverboten. Seit dem 31. Mai 2018 gelten auf Abschnitten zweier stark befahrener Straßen in der Elbmetropole Durchfahrtsbeschränkungen für Diesel bis zur Euro-Norm 5. Bei Verstößen werden für Autofahrer 20, für Lkw-Fahrer 75 Euro fällig.

Für Berlin hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass von Sommer 2019 an mindestens elf Abschnitte stark befahrener Straßen für Diesel mit den Normen bis Euro 5 zu sperren sind. Weitere Strecken könnten folgen.

In Stuttgart sind Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter schon seit dem 1. Januar 2019 aus dem gesamten Stadtgebiet verbannt, Autos mit örtlichen Kennzeichen ab 1. April. Bei Verstößen sollen 80 Euro fällig werden. Die Landesregierung muss nach Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zudem schon jetzt Verbote für Euro-5-Diesel verbindlich planen.

Die Innenstadt von Frankfurt könnte zum 1. Februar nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden dicht sein – für Diesel bis zur Euro-4-Norm sowie für Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2. Für Euro-5-Diesel wäre demnach am 1. September Schluss. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel muss noch über die Berufung des Landes entscheiden. Unabhängig davon will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) per Eilverfahren Fahrverbote sofort umgesetzt sehen.

In Darmstadt wird es als Maßnahme zur Luftverbesserung im Sommer Dieselfahrverbote auf zwei Straßen geben. Darauf verständigte sich das Land Hessen mit der Deutschen Umwelthilfe und dem ökologischen Verkehrsclub VCD in einer Vergleichsvereinbarung. Auch in Wiesbaden sind Fahrverbote sehr wahrscheinlich.

In Köln sollen Diesel bis zur Abgasnorm 4 sowie Benziner der Klassen 1 und 2 nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 1. April an aus dem Zentrum und anderen Stadtteilen verbannt werden, von September an auch Euro-5-Diesel. In der NRW-Nachbarstadt Bonn sind vom 1. April an zwei zentrale Hauptstraßen betroffen. Verbote könnten nur mit einem massiven Rückgang der Schadstoffwerte abgewendet werden, was aber als unwahrscheinlich gilt.

Für Essen ordnete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 1. Juli an eine Fahrverbotszone an, zu der erstmals auch eine stark befahrene Autobahn gehört. Mit Sperrung der A40 auf dem Stadtgebiet wäre auch der Fernverkehr betroffen – zunächst Diesel bis zur Euronorm 4, vom 1. September an auch Euro 5.

Beim Nachbarn Gelsenkirchen darf eine zentrale Hauptverkehrsstraße vom 1. Juli an nur noch von Dieselautos befahren werden, die die Euro-6-Norm erfüllen. Aachen musste ein Fahrverbot zum 1. Januar vorbereiten. Bei allen Urteilen will die nordrhein-westfälische Landesregierung Berufung einlegen – zum Teil hat sie das bereits getan.

In Rheinland-Pfalz könnten Teile von Mainz dicht gemacht werden. Wird in den ersten sechs Monaten 2019 der NO2-Grenzwert im Mittel nicht eingehalten, müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zum 1. September 2019 weitere verhältnismäßige Maßnahmen angeordnet werden – auch Fahrverbote. Ein Konzept dafür muss bereits zum 1. April vorliegen. Die Stadt akzeptierte das Urteil.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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