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Straßenverkehrsordnung: Verkehrsschilder müssen vor herabhängenden Ästen warnen


Recht & Verkehr
Äste ragen auf Fahrbahn - Verkehrsschild muss warnen

Von dpa-tmn
31.08.2012Lesedauer: 1 Min.
Vor Geäst, das auf die Fahrbahn ragt, muss gewarnt werdenVergrößern des BildesVor Geäst, das auf die Fahrbahn ragt, muss gewarnt werden (Quelle: imago-images-bilder)
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Äste, die auf die Fahrbahn ragen, sind nicht ungefährlich: Vielleicht nicht für jeden Autofahrer, aber in jedem Fall für Fahrer von höher gebauten Fahrzeugen wie Lkw, Transportern oder Wohnmobilen. Deshalb müssen auch an kleinen Gemeindestraßen Verkehrsschilder vor gefährlich tief herabhängenden Ästen am Straßenrand warnen. Das entbindet den Fahrer allerdings nicht, selbst nach Geäst Ausschau zu halten - auch wenn kein Schild auf die Gefahrenstelle hinweist. Das hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil entschieden (Az.: 1 U 549/12).

18.000 Euro Schaden an Lkw

Ein dicker Ast, der in rund drei Metern Höhe auf eine kleinere Straße ragte, hatte 18.000 Euro Sachschaden an einem Lkw verursacht. Einen Hinweis auf die Gefahrenstelle, die auch Fahrern von Wohnmobilen oder Kleintransportern zum Verhängnis werden könnte, gab es nicht.

Schaden nur zur Hälfte ersetzt

Da sich der Unfall bei Tag ereignete, bekam der Eigentümer des Lastwagens den Schaden nur zur Hälfte ersetzt. Der Fahrer hätte den Ast frühzeitig sehen können und trägt deshalb eine Mitschuld an der Kollision, erklärten die Richter.

Gefahrenstelle in Dämmerung kaum zu erkennen

Wäre der Unfall in der Dämmerung oder gar nachts passiert, hätte sich der Lkw-Besitzer womöglich nicht an den Reparaturkosten beteiligen müssen. Denn ohne Warnhinweis wäre die Gefahrenstelle dann kaum zu erkennen gewesen.

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