20.11.2012, 12:05 Uhr | dpa-tmn
Mittelspur: Schleichen nicht immer verboten (Quelle: dapd)
Es ist eine Situation, die viele Autofahrer in Rage bringt: Ein Wagen fährt auf der Autobahn dauerhaft auf der Mittelspur, ohne andere Fahrzeuge zu überholen. Laut TÜV Nord glauben die meisten Autofahrer, dass sie nach dem Überholen auf einer dreispurigen Autobahn schnell wieder auf die rechte Spur fahren müssen. Das stimmt aber nicht unbedingt.
Zwar gilt auf deutschen Straßen das Rechtsfahrgebot: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholen, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit", heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Auf drei- und vierspurigen Autobahnen ist die Situation aber etwas anders.
Dort dürfen Autofahrer die mittlere Spur "durchgängig befahren", wenn nur "hin und wieder" rechts davon ein Fahrzeug fährt, sagt das Gesetz. Ein Freibrief zum Schleichen auf der Mittelspur ist die Vorschrift aber nicht. Ist die Autobahn auf dem rechten Fahrstreifen leer, müssen die Fahrer von der Mittelspur auf die rechte Spur wechseln.
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Der TÜV Nord rät grundsätzlich dazu, auf leeren Autobahnen rechts zu fahren und nicht zu früh zum Überholen auszuscheren.
Quelle: dpa-tmn
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