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Punktesystem in Flensburg: Das passiert ab Mai 2014 mit alten Punkten


Neues Punktesystem in Flensburg
Das passiert mit den alten Punkten

Von auto-reporter-net, dpa, t-online
Aktualisiert am 15.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Neues Punktesystem: So werden alte Punkte umgerechnetVergrößern des BildesNeues Punktesystem: So werden alte Punkte umgerechnet (Quelle: imago-images-bilder)
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Ab 1. Mai gilt das neue Punktesystem in Flensburg - dann ist der Führerschein schon mit acht Punkten weg. Doch was passiert eigentlich mit den alten Punkten?

Nach Schätzungen des Bundesverkehrsministeriums sind derzeit rund neun Millionen Personen im aktiven Bestand des Verkehrszentralregisters gespeichert. Mit der Umstellung auf das Fahreignungsregister (FAER) werden die angesammelten Punkte dann in das neue System überführt.

Punkteübertragung ab Mai 2014 in mehreren Stufen

Bestehende Punkte werden nach folgendem Schema vom Verkehrszentralregister (VZR) in die drei Maßnahmestufen des FAER übertragen:

  • Ein bis sieben alte Punkte führen zu einer Vormerkung im Fahreignungs-Bewertungssystem ab Mai 2014. In diesem Bereich zwischen einem und drei Punkten nach neuer Zählung passiert nichts, der Autofahrer wird auch nicht kontaktiert. Ein bis drei alte Punkte werden dabei in einen neuen überführt, vier bis fünf sind nach neuer Zählung zwei, sechs und sieben dann drei neue Punkte.
  • Wer acht bis 13 alte Punkte hat, fällt in die zweite Stufe "Ermahnung". Bei jetzt vier (alter Stand: 8 bis 10 Punkte) und fünf Punkten (alter Stand: 11 bis 13 Punkte) sind bereits erste Konsequenzen spürbar: Autofahrer mit vier oder fünf Punkten werden gebührenpflichtig ermahnt und aufgefordert, ihr Verhalten zu ändern. Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Punkte durch Seminare abbauen zu können.
  • Wer 14 bis 17 Punkte im VZR aufweist, fällt in die vorletzte Stufe "Verwarnung" (nach neuer Zählung sechs und sieben Punkte). Eine Seminarteilnahme wird nicht mehr mit Punkterabatt belohnt.
  • Bei 18 oder mehr alten Punkten wird der Führerschein entzogen - ab acht Punkten ist ab 1. Mai 2014 der Führerschein weg.

Stufensystem soll gerechter sein

Allerdings darf die Fahrerlaubnis nur entzogen werden, wenn die beiden Vorstufen ausgelöst wurden. Wer ohne Ermahnung auf sechs bis acht Punkte kommt, aber noch nicht ermahnt wurde, wird auf fünf Punkte zurückgestuft. Auch wer nur früher, aber nicht vor Erreichen der magischen Acht-Punkte-Grenze, ermahnt wurde, wird auf sieben Punkte zurückgesetzt. Durch dieses Stufensystem soll sicher gestellt werden, dass jeder Betroffene vor dem Entzug des Führerscheins zweimal angeschrieben wird.

Manche Punkte entfallen einfach

Automatisch gelöscht werden Punkteinträge, die nach dem FAER nicht mehr relevant sind. Das betrifft sämtliche Ordnungswidrigkeiten, die zwar mit Geldbußen belegt sind, aber nicht die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, wie beispielsweise ein mit Folie abgedecktes Kennzeichen oder ein Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage. Wer überprüfen möchte, wie viele Punkte er beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg hat, kann dort eine kostenlose Auskunft anfordern.

Für viele Fahrer hält die Umstellung also eine positive Überraschung bereit: Von den gut neun Million Bürgern mit Eintrag in Flensburg könnten etwa eine Millionen ganz aus der Kartei verschwinden.

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