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Parken in zweiter Reihe: Diese Regeln gelten


Was tun, wenn Sie blockiert wurden?
Parken in zweiter Reihe: Diese Regeln gelten

Von dpa, t-online, mab

Aktualisiert am 12.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Parkspur blockiert: In der zweiten Reihe zu halten, ist nicht generell verboten.Vergrößern des BildesParkspur blockiert: In der zweiten Reihe zu halten, ist nicht generell verboten. (Quelle: Jürgen Ritter/imago-images-bilder)
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Mal schnell die Parkspur verstellen: Generell verboten ist es nicht. Aber für die Erlaubnis gibt es enge Grenzen – und Bußgelder beim Verstoß gegen die Regeln.

Kein Parkplatz in Sicht? Dann halten viele Autofahrer einfach in zweiter Reihe, um etwa kurz etwas auszuladen oder jemanden abzuholen. Aber was ist dabei erlaubt und was nicht?

Wann dürfen Autofahrer in zweiter Reihe halten?

Zum Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen dürfen Sie in zweiter Reihe halten, dabei dürfen Sie aber niemanden behindern. Grundsätzlich ist das Stoppen neben geparkten Fahrzeugen in diesen Situationen sogar erlaubt.

Das gilt allerdings nur fürs Halten. Denn parken dürfen in zweiter Reihe nur Taxis. Auch sie dürfen dabei genau wie haltende Autos niemanden behindern. Das gilt, wenn die Autos dahinter vorbeifahren können, ohne dafür anhalten zu müssen. Es müssen also zwei Fahrzeuge nebeneinander passen.

Wie lange dürfen Autofahrer in zweiter Reihe halten?

Halten bedeutet, für maximal drei Minuten an einer Stelle zu stehen und das Auto dabei immer im Blick zu haben. Das gilt auch für die zweite Reihe.

Welche Strafen drohen?

Behindern Autofahrer beim Parken in zweiter Reihe andere Autos, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.

Was ist Halten und was ist Parken?

Als Halten gilt es, wenn man die Fahrt auf der Fahrbahn oder einem Seitenstreifen gewollt unterbricht. Halten darf man überall, wo es kein entsprechendes Schild verbietet. Ein Stau oder eine rote Ampel ist natürlich keine gewollte Unterbrechung – anders als etwa der kurze Stopp am Bankautomaten.

Wenn man länger als drei Minuten anhält und das Fahrzeug verlässt, wird aus dem Halten ein Parken. Nur wenn man das Fahrzeug in Sichtweite behält, bleibt der Stopp auch dann ein Halten – allerdings endet auch hier die Toleranz in der Regel nach maximal zehn Minuten.

Was tun, wenn man selbst in zweiter Reihe zugeparkt wurde?

Wenn Sie durch einen Zweite-Reihe-Parker am Losfahren gehindert werden, sollten Sie die Situation durch Beweise dokumentieren. Nehmen Sie also beispielsweise Fotos vom parkenden Auto und seinem Kennzeichen auf und nehmen Sie Kontaktdaten von Zeugen auf. Dann können Sie eine Anzeige machen. Diesen Aufwand sollten Sie aber nur betreiben, wenn Sie über das Zuparken partout nicht hinwegsehen können – etwa, weil Sie in dieser Situation dringend auf Ihr Auto angewiesen sind.

Ein Polizeianruf allein dürfte nur selten etwas bringen. Denn der Falschparker dürfte in der Regel schon wieder fort sein, ehe die Beamten eingetroffen sind.

Wer einen wichtigen Termin zu verpassen droht, weil er zugeparkt wurde, kann sich ein Taxi rufen und die Kosten später geltend machen – wenn er die entsprechenden Beweise vorlegen kann. Selbstjustiz, etwa den Zweite-Reihe-Parker wiederum selbst zuzuparken oder am Fortfahren zu hindern – ist eine ganz schlechte Idee: Das kann als Nötigung ausgelegt und bestraft werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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