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Nach einem Umzug: Wie läuft die Ummeldung des Autos?


Nach dem Umzug
Wie läuft die Ummeldung des Autos?

Von dpa
Aktualisiert am 15.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Schild einer KFZ Zulassungsstelle: Auch nach einer Adressänderung ist der Gang zur zuständigen Zulassungsbehörde Pflicht.Vergrößern des BildesSchild einer KFZ Zulassungsstelle: Auch nach einer Adressänderung ist der Gang zur zuständigen Zulassungsbehörde Pflicht. (Quelle: Emmanuele Contini/imago-images-bilder)
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Bei einem Umzug muss man an viele Dinge denken

Umgehen lässt sich der Behördengang nicht. "Ein Fahrzeug ist nicht nur bei einem Halterwechsel unverzüglich umzumelden", erklärt Torsten Hesse vom Tüv Thüringen. Auch nach einer Adressänderung sei der Gang zur zuständigen Zulassungsbehörde Pflicht. Was viele Autofahrer nicht wissen: Auch bei einem Umzug innerhalb eines Ortes muss die Anschrift bei der Zulassungsstelle umgeschrieben werden. Die Ummeldung sollte unverzüglich erfolgen, rät der Experte.

Ummeldung des Autos zeitnah erledigen

Welcher Zeitraum damit gemeint ist, lässt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung offen. Verwaltungsrechtlich ist mit "unverzüglich" allerdings eine Handlung ohne schuldhaftes Zögern gemeint. Hesse rät, die Ummeldung des Autos bei der Zulassungsbehörde zusammen mit der Änderung der Adresse beim Einwohnermeldeamt in einem Gang zu erledigen, wenn das möglich ist. Denn oftmals sind die Ämter im gleichen Gebäude untergebracht, was zusätzliche Wege spart.

Manche Kommunen bieten in den Bürgerämtern ein vereinfachtes Verfahren an, bei dem mit der Umschreibung des Wohnsitzes das Auto ebenfalls umgemeldet wird. Wer sein Auto nicht rechtzeitig ummeldet, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.

Kennzeichen mitnehmen oder neu machen

Mit einem Kennzeichen aus Berlin in Hamburg unterwegs zu sein, bedeutet seit 2015 nicht mehr zwingend, dass man ein Auswärtiger ist. Fahrzeugkennzeichen dürfen nämlich inzwischen mit umziehen. Das spart Zeit, Extra-Gebühren und Kosten für neue Schilder oder Plaketten.

Für die reine Adressänderung benötigen Autofahrer den Fahrzeugschein, den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung – hier reicht in der Regel der Stempel im Fahrzeugschein aus –, einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung sowie eine Versicherungsbestätigung (eVB).

Wer unbedingt das Kennzeichen des neuen Heimatbezirks übernehmen möchte, benötigt mehr Dokumente: Hinzu kommen in dem Fall noch der Fahrzeugbrief, die alten Schilder und ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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