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Das steht in der StVO: Gilt ein Tempolimit auch beim Überholen?


Schnelles Autowissen
Gilt ein Tempolimit auch beim Überholen?


Aktualisiert am 01.06.2023Lesedauer: 2 Min.
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Tempolimit: Ob es auch beim Überholen gilt, ist vielen Autofahrern unklar.Vergrößern des Bildes
Tempolimit: Ob es auch beim Überholen gilt, ist vielen Autofahrern unklar. (Quelle: Patrick Pleul/dpa)

Überholen gehört zu den gefährlichsten Aktionen im Straßenverkehr. Deshalb darf man dabei für kurze Zeit etwas schneller fahren. Oder?

Riskante Überholmanöver führen vor allem auf Landstraßen immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Und die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt: Das Überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Überholende deutlich schneller fährt als der Überholte. Dürfen also Autofahrer auch mal schneller sein als erlaubt, um effizient überholen zu können?

Ganz klar: Nein. Auch beim Überholen muss man sich immer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten.

Aber auch für den Überholten gilt Disziplin: Wer man gerade überholt wird, sollte die Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wenn der Überholte während des Überholvorgangs beschleunigt, wird der Vorgang unnötig verlängert und das Risiko erhöht.

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Wie überholt man richtig?

Wenn man auf einer Landstraße ein langsameres Fahrzeug überholen möchte, ist es wichtig zu wissen, dass dafür ein angemessener Abstand erforderlich ist. Unter Einhaltung aller Sicherheitsabstände benötigt ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h etwa 500 bis 600 m, um ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h zu überholen.

Wichtig: Um sicher überholen zu können, sollte man nicht nur diese Strecke, sondern mehr als die doppelte Strecke überblicken können. Denn beim Überholen muss mit Gegenverkehr gerechnet werden, der ebenfalls mit 100 km/h unterwegs ist.

Beachten Sie auch die Dauer: Ein Überholvorgang kann 20 Sekunden dauern.

Sicherheitsabstände beachten

Vor dem Ausscheren zum Überholen ist es wichtig, den Überholvorgang rechtzeitig mit dem Blinker anzukündigen. Auch beim Wiedereinordnen muss geblinkt werden. Dabei gilt: So schnell wie möglich wieder rechts einscheren, ohne den Überholten zu behindern.

Es ist verboten, innerhalb des Sicherheitsabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuscheren oder vor dem Ausscheren zu dicht aufzufahren. Außerdem darf ein Überholmanöver nur dann durchgeführt werden, wenn Sie während des gesamten Vorgangs eine Behinderung übrigen Verkehrs ausschließen können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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