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Grüne Feinstaubplakette: Deshalb brauchen auch E-Autos eine


Strafen drohen
Darum brauchen auch E-Autos eine grüne Plakette

Von t-online, ccn

Aktualisiert am 22.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Grüne Plakette: Sie ist (bis auf die Ausnahme Neu-Ulm) Pflicht, um in eine Umweltzone einfahren zu dürfen.Vergrößern des BildesGrüne Plakette: Sie ist (bis auf die Ausnahme Neu-Ulm) Pflicht, um in eine Umweltzone einfahren zu dürfen. (Quelle: MiS/imago-images-bilder)
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Ohne grüne Feinstaubplakette dürfen Autos mit Verbrennungsmotor nicht in die Umweltzonen vieler Städte. Warum auch E-Autos sie benötigen.

Rot, gelb, grün – seit mehr als 15 Jahren haben die meisten Autos in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe einen farbigen Aufkleber, der die Schadstoffgruppe angibt. In 55 deutschen Städten bekommt nur derjenige Einfahrt in die innerstädtischen Umweltzonen, der mit einer grünen Plakette unterwegs ist. In einer weiteren – Neu-Ulm – ist auch die gelbe Plakette akzeptiert.

Die sogenannte "Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" gilt auch für Elektroautos, macht das Fachmagazin "Auto Motor und Sport" deutlich. Die grüne Plakette mit der 4 steht für die Schadstoffgruppe 4, zu der fast alle Benziner mit geregeltem Katalysator, bestimmte Diesel mit Partikelfilter, Erdgas-Fahrzeuge sowie Pkw mit Flüssiggasantrieb gehören.

Auch E-Autos gehören zur Schadstoffgruppe 4

Die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes schreibt aber auch: "Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet." Das bedeutet: Damit beispielsweise das Ordnungsamt in den Umweltzonen schnell erkennen kann, dass ein Auto sauber unterwegs ist, brauchen auch Stromer die grüne Umweltplakette – obwohl sie gar keinen Verbrennungsmotor haben.

Um herauszufinden, welche Umweltplakette Ihr Auto bekommt, benötigen Sie die sogenannte Emissionsschlüsselnummer. Diese finden Sie im Fahrzeugschein unter dem Punkt "zu 1". Hierbei sind die letzten beiden Stellen der Schlüsselnummer maßgeblich.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich die Nummer im Feld "14.1". Auch hier benötigen Sie die letzten beiden Stellen. Mit einem speziellen Rechner, unter anderem von der KÜS, erfahren Sie die entsprechende Schadstoffgruppe.

Keine Plakette – diese Strafen drohen

In der Regel bekommen Sie bei Neuwagen schon beim Kauf eine Plakette mit. Alternativ können Sie sie beim TÜV, in Werkstätten oder bei den zuständigen Gemeinden zu einem Preis von fünf bis acht Euro kaufen. Auf der Plakette muss das aktuelle Nummernschild Ihres Autos deutlich lesbar sein.

Falls das Nummernschild auf dem Aufkleber nicht lesbar ist oder Sie in einer Umweltzone mit Plakettenpflicht ohne den grünen Aufkleber in der Scheibe erwischt werden, droht eine Geldstrafe von 100 Euro. Punkte in Flensburg gibt es allerdings nicht, da es sich nicht um eine Einschränkung der Verkehrssicherheit handelt.

Verwendete Quellen
  • auto-motor-und-sport.de: "Feinstaub-Plaketten auch für E-Autos Pflicht"
  • bussgeldkatalog.org: "Umweltplakette und Umweltzone"
  • umweltbundesamt.de: "Umweltzonen in Deutschland"
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