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Kinderfreibetrag & Kindergeld 2015: Familien steuerlich entlastet


Kinderfreibetrag und Kindergeld
Familien können 2015 auf finanzielle Entlastung hoffen

Von dpa
29.01.2015Lesedauer: 3 Min.
Wenn Kinderfreibetrag und Kindergeld 2015 erhöht werden, bleibt mehr Geld in der Familienkasse.Vergrößern des BildesWenn Kinderfreibetrag und Kindergeld 2015 erhöht werden, bleibt mehr Geld in der Familienkasse. (Quelle: dpa-bilder)
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In diesem Jahr müssen der steuerliche Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag erhöht werden, teils rückwirkend. Auch das Kindergeld soll steigen. Das bedeutet, dass Familien im günstigsten Fall einige Hundert Euro mehr im Jahr zur Verfügung haben. Wie hoch die Entlastung ausfällt, ist noch nicht entschieden. Der Steuerexperte Frank Hechtner hat schon einmal gerechnet, was möglich wäre.

Voraussetzung ist, dass die Koalition aus CDU und SPD den steuerlichen Grundfreibetrag sowie den Kinderfreibetrag in dem Maße anhebt wie im Existenzminimumbericht vorgegeben und das Kindergeld in diesem Jahr um zehn Euro steigt, wie von einigen Politikern der Koalition gefordert wird. Über den Umfang der geplanten Entlastungen soll bis Ende März entschieden werden.

Im Existenzminimumbericht untersucht die Regierung alle zwei Jahre, wie sich die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung entwickelt haben. Die Ausgaben für diesen Mindestbedarf sind vor Versteuerung geschützt. Auch Kinder haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum. Dieser wird durch Freibeträge und das Kindergeld umgesetzt.

Kinderfreibetrag müsste um 144 Euro erhöht werden

Nach den Vorgaben des aktuellen Existenzminimumberichts müsste der steuerliche Grundfreibetrag in diesem Jahr um 118 Euro auf 8472 Euro angehoben werden. Zugleich muss der Kinderfreibetrag steigen. Dieser ist eigentlich schon seit 2014 um 72 Euro zu niedrig. Er hätte auf 4440 Euro steigen müssen. Nach dem Existenzminimumbericht müsste er 2015 auf 4512 Euro angehoben werden. Das wären die überfälligen 72 Euro sowie weitere 72 Euro. 2016 wäre eine Anhebung auf 4608 Euro geboten.

"Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro ist nicht unrealistisch"

Eine Erhöhung des Kindergeldes ist rechtlich nicht zwingend, folgt aber in der Regel. Nach Berechnungen Hechtners müsste das Kindergeld 2016 um insgesamt sieben Euro pro Monat und Kind steigen und in diesem Jahr um vier Euro pro Monat und Kind. Nicht ausgeschlossen ist, dass der Gesetzgeber die mögliche Erhöhung für 2016 bereits in diesem Jahr vorwegnimmt. Auch könnte ein Ausgleich dafür geschaffen werden, weil die Kindergeld-Erhöhung quasi "verzögert" wird.

"Nach diesen Überlegungen erscheint eine Erhöhung des Kindergeldes in diesem Jahr um zehn Euro pro Monat und Kind nicht unrealistisch", sagte Hechtner. Dies wäre mehr also nötig. Eine stärkere Anhebung des Kindergeldes im Verhältnis zum Kinderfreibetrag würde dazu führen, dass untere bis mittlere Einkommen stärker entlastet würden.

Wer am meisten von Erhöhungen profitiert

Bei rückwirkender Erhöhung des 2014 fälligen Kinderfreibetrages um 72 Euro hätte eine Familie mit zwei Kindern jährlich bis zu 68 Euro mehr in der Tasche. Dieser Maximalbetrag ergibt sich für Top-Verdiener mit dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Verdienen beide Eltern je 5000 Euro im Monat, ergibt sich eine Entlastung von 59 Euro, bei je 2500 Euro wären es nur zwei Euro. Bei jeweils 2000 Euro Monatseinkommen würde sich keine Entlastung ergeben.

In diesem Jahr hätte eine Familie mit zwei Kindern dann nochmals bis zu 302 Euro mehr zur Verfügung. Diese maximale Entlastung ergibt sich laut Hechtner, wenn für zwei Kinder nur Kindergeld bezogen wird und ein Elternteil monatlich 1500 und der andere 3000 Euro verdient. Verdienen beide je 2500 Euro im Monat, ergäbe sich eine jährliche Entlastung von 289 Euro. Bei Monatseinkommen von je 1000 Euro beträgt das Plus 276 Euro, bei je 5000 Euro 105 Euro.

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