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Elterngeld 2015 richtig beantragen und berechnen


Elterngeld und Elterngeld Plus 2015
Das sollten Eltern über das Elterngeld wissen

t-online, cst

Aktualisiert am 29.06.2015Lesedauer: 5 Min.
Das Elterngeld ist aus der Finanzplanung junger Familien nicht mehr wegzudenken.Vergrößern des BildesDas Elterngeld ist aus der Finanzplanung junger Familien nicht mehr wegzudenken. (Quelle: T-Online-bilder)
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Nach der Geburt eines Kindes steht Eltern von staatlicher Seite Unterstützung in Form von Elterngeld zu. Damit soll der Lohnausfall abgefedert werden, der durch die Versorgung und Betreuung des neugeborenen Babys entsteht. Ab Juli 2015 gibt es zusätzlich das Elterngeld Plus, das Arbeiten in Teilzeit und Elterngeldbezug besser miteinander kombinierbar machen soll. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

Elterngeld 2015 und Elternzeit: Wer hat Anspruch?

"Das Elterngeld ist ein Anspruch gegenüber dem Staat, den ein Elternteil hat, wenn er sich um sein Kind kümmert und deshalb nicht voll arbeiten kann", erklärt Bettina Trojan. Sie ist Rechtsanwältin in Köln. Die Elternzeit ist dagegen ein arbeitsrechtlicher Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der muss seinen Mitarbeitern ermöglichen, nach bis zu drei Jahren Elternzeit pro Kind ins Unternehmen zurückzukehren.

Alle Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf Elterngeld. Leben die Eltern getrennt, kann nur der Elternteil die Förderung beziehen, bei dem das Kind lebt.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngelds richtet sich danach, wie viel der Empfänger zuvor im Durchschnitt verdient hat. Bei Vätern werden dafür die zwölf Monate vor der Geburt herangezogen, bei Müttern sind es die zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Liegt der Verdienst unter 1200 Euro netto, ist das Elterngeld etwas mehr als 67 Prozent vom Netto. Wurde mehr verdient, sind es immerhin noch etwa 65 Prozent. Wer bislang kein eigenes Einkommen hatte, bekommt einen Sockelbetrag von 300 Euro. Maximal werden 1800 Euro im Monat gezahlt.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Zunächst wird das Bruttoeinkommen für die relevanten zwölf Monate ermittelt. Nicht berücksichtigt werden dabei sonstige Bezüge und Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Abfindungen oder Urlaubsgeld. Vom Bruttoeinkommen wird ein Abzug für Werbungskosten vorgenommen und zwar in der Höhe eines Zwölftels des steuerlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages.

Jetzt wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet. Dazu werden pauschalierte Sätze für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttoeinkommen abgezogen (insgesamt 21 Prozent) sowie steuerliche Abzüge, wie Einkommenssteuer und Kirchensteuer. Das so ermittelte Nettoeinkommen ist für das Elterngeld maßgeblich.

Mit dem Wechsel der Steuerklasse das Elterngeld erhöhen

Die wichtigste Stellschraube zur Beeinflussung der Elterngeldhöhe ist die Wahl der Lohnsteuerklasse. Für die Berechnung zählt die Steuerklasse, die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat überwiegt. Das heißt, ein Wechsel in die für das Elterngeld günstige Steuerklasse III lohnt nur noch, wenn er sieben Monate vor dem Geburtsmonat erfolgt. Manche Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal, dass sie schwanger sind.

Das Beste wäre daher, Paare würden schon bei einem Kinderwunsch die Steuerklasse wechseln. Monatlich würde sich dadurch zunächst das Nettoeinkommen reduzieren, dieser Verlust ließe sich aber mit der Steuerklärung am Ende des Jahres ausgleichen. Das Elterngeld aber würde deutlich höher ausfallen - der Unterschied kann einige Hundert Euro im Monat mehr bewirken.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Das Elterngeld wird für zwölf Monate gezahlt und kann beliebig zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Über Partnermonate lässt sich die Bezugsdauer auf 14 Monate ausweiten.

Wann gibt es einen Geschwisterbonus?

Leben in der Familie ältere Geschwister, so kann das zu einer Erhöhung des Elterngeldes führen, dem sogenannten Geschwisterbonus. Dieser wird wirksam, bis das ältere Kind drei Jahre alt ist. Bei drei oder mehr Kindern im Haushalt gibt es den Bonus, so lange mindestens zwei Kinder noch nicht sechs Jahre alt sind. Der Geschwisterbonus bewirkt eine Erhöhung des Elterngelds um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat.

Elterngeld bei Mehrlingen

Für Eltern von Mehrlingen ändert sich ab 2015 die Höhe des Elterngelds. Bisher galt ein Elterngeldanspruch für jedes Mehrlingskind. Zukünftig besteht insgesamt nur ein Anspruch auf Elterngeld. Für die Mehrlingsgeschwister wird aber ein Bonus in Höhe von jeweils 300 Euro gezahlt. Diese Änderung gilt bereits ab 1.1.2015.

Wo muss das Elterngeld beantragt werden?

Das Elterngeld können Mütter und Väter erst beantragen, wenn der Nachwuchs auf der Welt ist. Dann muss der Antrag bei der Elterngeldstelle innerhalb von drei Monaten eingehen. Das Geld wird auch rückwirkend gezahlt.

Elterngeld Plus ab Juli 2015

Für alle Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren werden, kann Elterngeld Plus beantragt werden. Damit soll die bisherige Regelung ausgeglichen werden, nach der Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, zwar den Lohn vom Elterngeld abgezogen bekommen, aber dafür keinen zeitlichen Ausgleich erhalten haben. Zukünftig gilt: Aus einem Monat Elterngeld werden zwei Monate Elterngeld Plus. Wer also in Teilzeit arbeitet (bis 30 Wochenstunden), erfährt wie gehabt eine Reduktion des Elterngeldes, die Dauer des Elterngeldanspruches verlängert sich aber.

Teilen sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes und arbeiten für mindestens vier Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie noch einen Partnerschaftsbonus. Dann können sie jeweils für vier weitere Monate Elterngeld Plus beziehen. Der Bonus muss von beiden für den gleichen Zeitraum beantragt werden und sich direkt an den Bezug von Elterngeld oder Elterngeld plus anschließen.

Der Bezug von Elterngeld und Elterngeld plus kann miteinander kombiniert werden. Allerdings gibt es nach dem 14. Lebensmonat des Kindes nur noch Elterngeld plus.

Eine Beispielrechnung: Wenn das Netto-Einkommen vor Geburt des Kindes 2000 Euro beträgt, gab es bisher 65 Prozent dieser Summe Elterngeld für Vater oder Mutter für zwölf Monate beziehungsweise für 14 Monate bei Nutzung der Partnermonate. Das sind 1300 Euro (65 Prozent von 2000 Euro) monatlich. Bei Teilzeitarbeit mit einem Netto-Einkommen von 900 Euro reduziert sich die Höhe des Elterngeldes auf 715 Euro (2000 Euro - 900 Euro = 1100 Euro, davon 65 Prozent sind 715 Euro). Die Höhe des Elterngeld Plus berechnet sich so: maximal die Hälfte des Elterngelds, das die Mutter ohne Teilzeit nach der Geburt des Kindes bekäme (also 1300 Euro / 2 = 650 Euro).

Ermittlung des Elterngeldes
Einkommen vor der Geburt davon 65 Prozent Elterngeld nach der Geburt (ohne Einkommen)
2000 Euro * 0,65 =1300 Euro
Ermittlung des Elterngelds bei Teilzeitarbeit von 900 Euro
Einkommen vor der Geburt abzüglich Teilzeiteinkommen
nach der Geburt
Einkommens-
wegfall
davon 65 Prozent Elterngeld bei Teilzeit
2000 Euro - 900 Euro = 1100 Euro * 0,65 715 Euro (für einen Monat)
Ermittlung des Elterngelds Plus bei Teilzeit
Elterngeld bei Teilzeit maximal die Hälfte des Elterngelds, das die Mutter
ohne Teilzeit nach der Geburt des Kindes bekäme
Elterngeld Plus bei Teilzeit
715 Euro 1300 Euro / 2 = 650 650 Euro (für zwei Monate)

So könnte die Aufteilung aussehen

Elterngeld und Elterngeld Plus können flexibel miteinander kombiniert werden. Eine Aufteilung könnte beispielsweise so aussehen: Die Mutter bezieht sechs Monate volles Elterngeld in Höhe von 1300 Euro. Danach erhält sie zwölf Monate lang Elterngeld Plus in Höhe von 650 Euro. Der Vater nimmt die Partnermonate direkt nach der Geburt und arbeitet dann 16 Monate Vollzeit. Nach insgesamt 18 Monaten arbeiten beide Eltern für vier Monate in Teilzeit und erhalten beide Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus).

Nach der alten Regelung wäre das Elterngeld der Mutter bei Teilzeitarbeit zwar höher gewesen (715 Euro), es wäre aber nur über sechs Monate gezahlt worden (insgesamt 6*715 Euro = 4290 Euro). Die Summe des Elterngelds Plus beträgt insgesamt 7800 Euro (12*650 = 7800 Euro). Bei Nutzung des Partnerschaftsbonus erhöht sich diese Summe noch einmal um 2600 Euro (4*650 Euro = 2600 Euro) für die Mutter. Der Betrag des Elterngelds für den Vater berechnet sich analog.

Die Elternzeit wird flexibler

Nach der Elternzeit haben Mütter und Väter ein Anrecht auf die Rückkehr auf ihren alten - oder einen vergleichbaren - Arbeitsplatz. Doch wenn Mitarbeiter Teilzeit arbeiten wollen, stellen sich manche Arbeitgeber quer. Oft heißt es dann, es gibt keine passende freie Stelle. Betroffene sollten sich damit jedoch nicht abspeisen lassen: "Vor allem während der Elternzeit ist das kein Argument, mit dem ein Unternehmen vor dem Arbeitsgericht durchkommt", erklärt Anwältin Trojan.

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Neue Regeln für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren werden, sollen die Elternzeit flexibler machen: Sie kann künftig auf drei Abschnitte verteilt werden - statt wie bisher auf zwei. "Der Arbeitgeber muss lediglich sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit informiert werden", sagt Herb. Bis zu zwei Jahre Elternzeit können in Zukunft zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden - bislang war das nur für ein Jahr möglich. Die Mitteilungsfrist an den Arbeitgeber liegt dann bei 13 Wochen.

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