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BGH-Urteil: Wer einer Samenspende zustimmt muss Kindesunterhalt zahlen


Unfruchtbarer Mann muss Kindesunterhalt zahlen

Von afp, dpa
23.09.2015Lesedauer: 2 Min.
Samenspende: Wenn unfruchtbare Männer einer künstlichen Befruchtung der Partnerin zustimmen, müssen sie Unterhalt für das Kind zahlen.Vergrößern des BildesWenn unfruchtbare Männer einer Samenspende für ihre Partnerin zustimmen, müssen sie Unterhalt für das Kind zahlen. (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)
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Wenn ein Mann sich damit einverstanden erklärt, dass seine Partnerin sich mit fremden Spendersamen künstlich befruchten lässt, muss er Unterhalt für das so gezeugte Kind zahlen. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einem kuriosen Unterhaltsstreit gefällt.

Die Anfechtung einer solchen Vaterschaft per Willensakt ist nicht möglich, entschied das höchste deutsche Zivilgericht (Aktenzeichen XII ZR 99/14).

Sperma besorgt und Verantwortung übernommen

Der Fall ist außergewöhnlich, aber für zeugungsunfähige Männer mit Kinderwunsch durchaus von Bedeutung, egal on verheiratet oder unverheiratet: Die Mutter und der beklagte Mann hatten vom Jahr 2000 an eine intime Beziehung. Weil der Mann aber zeugungsunfähig war und die Frau sich ein Kind wünschte, besorgte ihr Partner Fremdsperma für eine künstliche Befruchtung. Außerdem versicherte er in der Arztpraxis schriftlich: "Hiermit erkläre ich, dass ich für alle Folgen einer eventuell eintretenden Schwangerschaft aufkommen werde und die Verantwortung übernehmen werde".

Nachdem diese künstliche Befruchtung nicht klappte, gab es der Mutter zufolge noch zwei weitere einvernehmliche Versuche, bis im Oktober 2008 eine Tochter geboren wurde. Der Mann ließ sich dann zwar als Vater gratulieren, stellte die Unterhaltszahlungen aber schon nach drei Monaten ein.

Vater per Absichtserklärung

In der Vorinstanz argumentierte das Oberlandesgericht: Der Mann habe die Elternschaft für das Kind zwar nicht durch Zeugung erlangt, aber mit seiner Erklärung durch einen "Willensakt" übernommen. Damit habe zu erkennen gegeben, dass er wie ein ehelicher Vater für das Kind sorgen wolle.

Mann muss Unterhalt zahlen

Der Bundesgerichtshof bestätigte nun diese Entscheidung: Der Mann habe in die künstliche Zeugung des Kindes eingewilligt und sei deshalb vertraglich zu Unterhalt verpflichtet. Dass die Erklärung des Mannes eher formlos war, war für den Bundesgerichtshof unerheblich. Laut Urteil muss der Mann nun für die siebenjährige Tochter mehr als 17.000 Euro Unterhalt nachzahlen.

"Das Kind konnte nur durch die Einwilligung des Mannes gezeugt und geboren werden", erläuterte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose.

Im übrigen verwies das Gericht zur Begründung auf den reformierten Paragrafen 1600 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dort heißt es: "Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen."

Zahlen und Fakten zu Samenspende in Deutschland

  • Nach der Befruchtung mit dem Spendersamen liegt die Chance auf eine Schwangerschaft bei Frauen bis 40 Jahren im Schnitt bei 16 bis 19 Prozent pro Versuch.
  • Unterschiedlichen Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich zwischen 1500 und 5000 Kinder per Samenspende gezeugt.
  • Der Verein Spenderkinder schätzt die Gesamtzahl der seit den 1970er Jahren nach einer Samenspende geborenen Menschen in der Bundesrepublik auf 100.000.
  • Als Spender kommen in Deutschland nur gesunde Männer zwischen 18 und 40 Jahren infrage.
  • Bei deutschen Samenbanken können Paare oder Frauen einen Spender in der Regel nach Haar- und Augenfarbe, Größe, Gewicht, Bildungsstand und Blutgruppe aussuchen.
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