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Schwangerschaft und Geburt: Was Sie wann erledigen sollten


Organisatorisches
Hebamme suchen, Elterngeld beantragen - was Schwangere wann erledigen sollten

t-online, cst

Aktualisiert am 27.10.2014Lesedauer: 3 Min.
Schwangerschaft: Jetzt sind viele Dinge zu organisieren, bevor das Baby kommt.Vergrößern des BildesJetzt sind viele Dinge zu organisieren, bevor das Baby kommt.
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Kaum etwas löst solch eine Gedankenflut aus wie ein positiver Schwangerschaftstest. Das Baby im Bauch braucht 40 Wochen, bis es auf die Welt kommt. Das Kino im Kopf beginnt dagegen sofort: Ein Baby! Wird es ein Mädchen oder ein Junge? Wie soll es heißen? Wie komme ich bloß durch die Schwangerschaft? Wie überstehe ich die Geburt? Damit Sie bei all den Fragen, die Ihr Leben jetzt durcheinander wirbeln, nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie zusammengestellt, woran Sie in den nächsten Wochen und Monaten auch denken sollten.

Sicher wollen Sie mehr über das werdende Leben in Ihnen erfahren und die Entwicklungsschritte Ihres Babys bis zur Geburt verfolgen. Unser Schwangerschaftskalender begleitet Sie ganz individuell durch alle Wochen bis zur Geburt Ihres Kindes und hält viele nützliche Tipps für Sie parat. Ihren voraussichtlichen Geburtstermin können Sie mit unserem Geburtsterminrechner ermitteln.

5. Woche: Hebamme suchen

Suchen Sie sich eine gute Hebamme! Die Chemie zwischen Ihnen beiden sollte stimmen, denn die Hebamme wird Sie durch die komplette Schwangerschaft begleiten und Sie in allen wichtigen Punkten beraten, unterstützen und Ihnen helfend zur Seite stehen. Auch nach der Geburt ist die Hebamme weiter für Sie und Ihr neugeborenes Baby da. Die meisten Hebammen bieten Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse und Nachsorge an. Hier finden Sie eine Hebamme in Ihrer Nähe.

6. bis 7. Woche: Arbeitgeber informieren

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Für werdende Mütter besteht Kündigungsschutz.

11. Woche: Pränataldiagnostik - ja oder nein?

Ein gesundes Kind bekommen, das wünschen sich wohl alle werdenden Eltern. Den Ärzten stehen mittlerweile eine Vielzahl von modernen Untersuchungsmethoden zur Verfügung. Nicht alle davon sind ohne Risiken. Schwangere Frauen sollten sich von Ihrer Frauenärztin oder Ihrer Hebamme beraten lassen, ob und welche Untersuchungen für sie in Frage kommen.

20. Woche: Geburtsvorbereitungskurs buchen

Geburtsvorbereitungskurse werden meist von Hebammen angeboten, aber auch von Familienbildungsstätten oder Krankengymnastinnen. In den Kursen erhält man Informationen über den Schwangerschaftsverlauf, die Geburt und ihre verschiedenen Phasen sowie Möglichkeiten der Schmerzlinderung. Aber auch für die erste Zeit mit dem Baby erhält man viele nützliche Tipps. Nicht zu vergessen ist der soziale Faktor: Viele Paare freunden sich an und treffen "ihren" Kurs auch später mit den Babys wieder.

25.Woche: Wo und wie soll das Kind zur Welt kommen?

Wo möchten Sie Ihr Kind am liebsten zur Welt bringen? In einem Krankenhaus, einem Geburtshaus oder zu Hause als geplante Hausgeburt? Besichtigen Sie verschiedene Einrichtungen und finden Sie heraus, womit Sie sich wohl und sicher fühlen.

25. Woche: Wie wird das Kind versichert

Wenn die Eltern des Kindes nicht auf die gleiche Weise versichert sind, müssen Sie klären, bei welchem Elternteil das Baby mitversichert wird. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.

33. Woche: Mutterschaftsgeld beantragen

Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse beantragt. Dazu brauchen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung nicht älter als vier Wochen alt ist.

33. Woche: Elternzeit klären

Anspruch auf Elternzeit besteht in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes. Der Antrag auf Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Darin müssen Sie verbindlich angeben, wie Sie in den ersten beiden Jahren pausieren wollen. Ob und wann Sie das dritte Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen, können Sie später festlegen. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.

35. Woche: Mutterschutz beginnt

Ab jetzt greift bei angestellt beschäftigten Frauen der Mutterschutz. Genießen Sie die letzten Wochen zu zweit mit Ihrem Partner. Gönnen Sie sich kleine Auszeiten, verwöhnen Sie sich und sammeln Sie Ihre Kräfte für die Geburt und die turbulente Zeit danach.

36. Woche: Antrag für Elterngeld anfordern

Beantragen können Sie das Elterngeld erst nach der Geburt, bei der zuständigen Elterngeldstelle können Sie sich die Unterlagen aber schon vorher besorgen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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