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Nach Urteil des Verfassungsgerichts: Diese Maßnahmen könnten nun kippen


Nach Urteil des Verfassungsgerichts
Diese Maßnahmen könnten nun kippen

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 16.11.2023Lesedauer: 3 Min.
imago images 0364589244Vergrößern des BildesDie Bahn muss dringend gründlich saniert werden. Doch das dürfte nun noch deutlich schwerer werden. (Quelle: IMAGO/Rüdiger Wölk)
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Es ist ein schwerer Schlag für die Bundesregierung: Kredite von 60 Milliarden Euro dürfen nicht für den Klimaschutz verwendet werden. Diese Maßnahmen könnten betroffen sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Umschichtung der Mittel im Haushalt von 2021 am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt. Finanzminister Christian Lindner (FDP) reagierte sofort: Fördermittel aus dem Klima-Sonderfonds liegen – mit nur einer Ausnahme – erst einmal auf Eis.

Der Klima- und Transformationsfonds ist ein Sondertopf neben dem Haushalt und in den vergangenen Monaten zur Allzweckwaffe der Regierung geworden. Die 60 Milliarden Euro waren bereits fest verplant – und sind jetzt nicht mehr da. Ganz leer ist der Topf nach dem Urteil allerdings aber nicht. "Es sind noch genug Gelder im Klima- und Transformationsfonds (KTF), so dass das Verbot durch das Bundesverfassungsgericht nicht unmittelbar zu Problemen führen wird", schrieb der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher.

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Die Regierung setzt klare Prioritäten: Auf jeden Fall sollen im kommenden Jahr die Fördermittel für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen gezahlt werden. Auch die Förderprogramme für klimafreundlichen Neubau und die Wohneigentumsförderung für Familien seien nicht vom Stopp betroffen, betonte Bauministerin Klara Geywitz (SPD).

Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist nun fraglich:

  • Nach monatelanger Diskussion hatte sich die Bundesregierung erst vergangene Woche um Strompreis-Entlastungen für das produzierende Gewerbe geeinigt. Mehr dazu lesen Sie hier. Auch die Strompreis-Entlastung für Bürger stammt aus diesem Fonds.
  • Programme für mehr Klimaschutz: Die Bundesregierung hatte Unternehmen aus besonders energiehungrigen Branchen zusätzliche staatliche Förderung für die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsmethoden zugesagt. Einige Förderbescheide sind schon abgegeben worden, wie etwa für wasserstoffbasierte Produktionsanlagen.
  • Eigentlich sollte es Subventionen für die Ansiedlung von Zukunftstechnologien geben, wie eine Chipfabrik von Intel in Magdeburg.
  • Förderungen im Verkehr: Sowohl die Finanzierung einer Kaufprämie für Elektroautos als auch 40 Milliarden Euro für die Reform der Deutschen Bahn sollten aus diesem Topf kommen.
  • Forschung zu klimaneutralem Fliegen und klimafreundlicher Schifffahrt sollte mit Mitteln aus dem Topf gefördert werden.

Die Bundesregierung will schnell einen neuen Wirtschaftsplan für den KTF erstellen. Dann dürfte sich klären, ob auf Programme verzichtet werden muss oder sie zumindest deutlich schwächer ausgestattet werden. Bis 2027 waren im KTF eigentlich Programmausgaben von mindestens 211,8 Milliarden Euro geplant.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge betonten, die Programme seien "extrem wichtig für Klimaschutz, die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik". Sie stünden im Kern der Regierungspolitik.

Umweltorganisationen warnen

Greenpeace befürchtet einen herben Rückschlag für den Schutz des Klimas. "Nun rächt sich, dass die Ampel den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft von Anfang an mit finanzpolitischen Taschenspielertricks bezahlen wollte", beklagten die Umweltschützer. Der WWF Deutschland mahnte: "Die Rettung von Klima und Artenvielfalt darf nicht an der Schuldenbremse scheitern."

Das Urteil könnte noch weitreichendere Folgen haben und sich grundlegend auf die Haushaltspolitik von Bund und Ländern auswirken, sagte Scholz. Dabei geht es um den Umgang mit schuldenfinanzierten Sondervermögen generell. "Das ist das Ende aller Schattenhaushalte, jedenfalls derer, die schuldenfinanziert sind", sagte Unionsfraktionschef Friedrich Merz.

Der Bund unterhält aktuell 29 Sondervermögen mit Verschuldungsmöglichkeiten in Höhe mehrerer Hundert Milliarden Euro. Die Union sieht zumindest das 200 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für die Energiepreisbremsen betroffen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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