t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberBeruf & KarriereArbeitszeugnis

Arbeitszeugnis anfordern: Diese Fristen sollten Sie einhalten


Antrag, Fristen, Korrekturen
So lassen Sie sich ein Arbeitszeugnis ausstellen

Von t-online, cho, cbe

Aktualisiert am 26.04.2022Lesedauer: 4 Min.
Arbeitszeugnis: Automatisch bekommen Arbeitnehmer das Dokument nicht.Vergrößern des BildesArbeitszeugnis: Automatisch bekommen Arbeitnehmer das Dokument nicht. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis aber nicht automatisch ausstellen. Was Sie beachten sollten.

Arbeitszeugnisse zu deuten ist eine Wissenschaft für sich. Formulierungen wie "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit" können ebenso zu Rechtsstreitigkeiten führen, wie Arbeitgeber, die sich weigern, ein Arbeitszeugnis auszustellen.

Wir erklären, welche Fallstricke sonst noch lauern, was der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis ist und wann Sie ein Recht auf Änderungen haben.

Hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis?

Viele Arbeitnehmer haben den Irrglauben, dass sie nach Ende ihrer Beschäftigung automatisch ein Arbeitszeugnis bekommen. Dem ist allerdings nicht so.

Richtig ist, dass jeder Beschäftigte laut Bürgerlichem Gesetzbuch das Recht hat, ein Arbeitszeugnis zu bekommen – das muss aber angefordert werden, wenn der Arbeitgeber nicht von sich aus aktiv wird.

Gut zu wissen: Der gesetzliche Anspruch ein Arbeitszeugnis steht prinzipiell jedem zu, unabhängig, ob es sich um einen Festangestellten, einen Praktikanten oder einen Auszubildenden handelt. Auch befristet Beschäftigte oder Teilzeitangestellte haben dasselbe Recht auf ein Arbeitszeugnis wie eine Vollzeitkraft.

Was unterscheidet ein qualifiziertes Zeugnis von einem einfachen Arbeitszeugnis?

Üblich und aussagekräftig ist das so genannte qualifizierte Arbeitszeugnis. Hier werden nicht nur Angaben zur Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und den grundsätzlichen Aufgaben des Angestellten gemacht, sondern auch Leistungen und das Sozialverhalten beurteilt. Für künftige Bewerbungen ist das qualifizierte Arbeitszeugnis in der Regel am aussagekräftigsten.

Anders das einfache Arbeitszeugnis: Hier steht wirklich nur drin, welche Tätigkeit der Arbeitnehmer über welchen Zeitraum ausgeübt hat. Ein solches Zeugnis empfiehlt sich eigentlich nur dann anzufordern, wenn schon klar ist, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis negativ ausfallen wird.

Wann kann ich das Arbeitszeugnis beantragen?

Das Arbeitszeugnis sollten Sie schriftlich anfordern, sobald Sie wissen, dass das Arbeitsverhältnis endet. Falls Sie selbst kündigen, können Sie das Zeugnis bereits in Ihrem eigenen Kündigungsschreiben beantragen. Ansonsten fragen Sie das Zeugnis an, sobald Sie wissen, dass ein Vertrag nicht verlängert wird oder Ihnen die Kündigung vorliegt.

Wie kann die Forderung aussehen?

Sie müssen keine lange Abhandlung schreiben, um ein Arbeitszeugnis anzufordern. Ein Muster könnte so aussehen:

  • "Sehr geehrte/r …., vom "XY" bis zum "XY" war ich bei Ihnen als "YZ" beschäftigt. Hiermit möchte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bis zum "Frist setzen" bitten."

Eine Variante:

  • "Wie besprochen hänge ich Ihnen einen Entwurf des qualifizierten Arbeitszeugnisses als Word-Dokument an diese Mail. Dieser Entwurf muss lediglich noch um die Zeugnisbewertungen durch Sie ergänzt werden. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an mich wenden. Ich freue mich darauf für die produktive und gute Zusammenarbeit der letzten Jahre ein entsprechendes Arbeitszeugnis zu bekommen."

Welche Fristen gelten?

Wenn Sie es versäumt haben, direkt nach dem Zeugnis zu fragen, haben Sie laut gesetzlicher Frist drei Jahre ab Ende Ihres Arbeitsverhältnisses Zeit, ein qualifiziertes Zeugnis zu bekommen. Das zumindest ist die gesetzliche Regelung. Wenn aber in Ihrem Arbeits- oder Tarif-Vertrag eine andere Frist steht, so hat diese Frist Vorrang.

Auch hat das Landesarbeitsgericht Hamm geurteilt, dass die Ausschlussfrist statt drei Jahren nur ein Jahr betragen kann, um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bekommen (LAG Hamm vom 09.09.2000, Az.: 4 Sa 714/99).

Anders sieht es mit einem einfachen Arbeitszeugnis aus – das muss der Arbeitgeber ausstellen, solange noch Unterlagen zu dem Mitarbeiter vorliegen.

Wann kann ich ein Zwischenzeugnis anfordern?

Ein Zwischenzeugnis sollten Sie immer anfordern, wenn Sie die Gelegenheit dazu haben. Denn wenn Sie ein gutes Zwischenzeugnis haben, wird es später schwierig, ein weniger gutes Endzeugnis zu schreiben, falls Sie und das Unternehmen sich nicht im Guten trennen. Einen Anspruch haben Sie indes nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt.

Dazu gehören etwa der Wechsel des Vorgesetzten, eine Versetzung innerhalb des Unternehmens oder eine Beförderung. Auch wenn Sie eine Weiterbildung machen oder betriebliche Umstrukturierungen anstehen, ist es Zeit für ein Zwischenzeugnis.

Das gilt auch, wenn sie eine längere Pause aufgrund von Elternzeit oder eines Sabbaticals einlegen. Auch wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben, können Sie ein Zwischenzeugnis anfordern, doch ist das in der Regel taktisch eher unklug.

Die meisten Arbeitgeber wissen, dass Sie aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus nicht direkt ein Zeugnis vorlegen können.

Was tun, wenn man trotz Aufforderung kein Arbeitszeugnis erhält?

Reagiert der Arbeitgeber nicht, nachdem Sie ihn dazu aufgefordert haben, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen, sollten Sie zunächst das persönliche Gespräch suchen. Denn meist ist es keine böse Absicht, sondern scheitert schlicht am Personal.

Trotzdem sollten Sie den Arbeitgeber gleichzeitig erneut schriftlich zur Ausstellung eines Zeugnisses auffordern. Oft hilft es, wenn Sie direkt einen Zeugnisentwurf mitschicken. Das verringert den Arbeitsaufwand für das Unternehmen.

Haben Sie den Eindruck, dass auch das persönliche Gespräch und die erneute Aufforderung nicht gefruchtet haben, sollten Sie ein Mahnschreiben verschicken, in dem Sie darauf hinweisen, das Arbeitszeugnis nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Mahnung einzuklagen. Verschicken Sie das Schreiben am besten als Einschreiben mit Rückschein.

Hilft auch das nichts, bleibt Ihnen nur noch der Weg vors Arbeitsgericht, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Suchen Sie sich dafür die Hilfe eines Fachanwalts.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website