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Raucherpause während der Arbeit: Was ist erlaubt?


Arbeitsrecht
Wann der Chef Ihnen die Raucherpause verbieten darf

Von t-online, cho

Aktualisiert am 21.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Hand hält eine brennende Zigarette (Archivbild): Rauchen während der Arbeitszeit ist oft möglich, das Recht sieht aber auch Einschränkungen vor.Vergrößern des BildesEine Hand hält eine brennende Zigarette (Archivbild): Rauchen während der Arbeitszeit ist oft möglich, das Recht sieht aber auch Einschränkungen vor. (Quelle: Jens Kalaene/dpa)
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Die schnelle Zigarette vor der Tür lassen viele Chefs durchgehen – auch zusätzlich zur regulären Pausenzeit. Doch was sagt eigentlich das Gesetz dazu?

Bei vielen Rauchern ist die Sucht so groß, dass sie mit einer Zigarette in der Mittagspause nicht auskommen. In der Regel treibt es sie deshalb weit öfter nach draußen. Doch ist das eigentlich erlaubt?

Wir erklären, was für Raucherpausen außerhalb der normalen Pausenzeiten gilt, ob Ihr Chef Ihnen das Rauchen grundsätzlich verbieten kann und wann Ihnen eine Abmahnung oder Kündigung droht.

Darf der Chef die Raucherpausen verbieten?

Ja. Allerdings nur, wenn es sich um zusätzliche Raucherpausen außerhalb der normalen Pausenzeiten handelt. Innerhalb der im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Erholungspause dürfen Sie hingegen tun, was Sie wollen – Rauchen eingeschlossen (§4 ArbZG).

Grundsätzlich gibt es für zusätzliche Zigarettenpausen keine gesetzliche Regelung. Daher müssen sich Mitarbeiter an die Vorgaben des Arbeitgebers halten.

Ist die Raucherpause Arbeitszeit?

Rauchen Sie nicht nur während Ihrer Mittagspause, sondern gehen auch darüber hinaus vor die Tür, müssen diese Raucherpausen laut Arbeitsrecht theoretisch nachgeholt werden.

Ihr Arbeitstag verlängert sich dadurch also, damit Nichtraucher nicht benachteiligt werden. In der Praxis bauen viele Arbeitnehmer ihre Zigarettenpausen aber in ihre Arbeitszeit ein, ohne dafür länger zu bleiben.

Kann ich wegen Rauchen gekündigt werden?

Ja. Wenn Sie gegen die Vorschriften zum Rauchen im Betrieb verstoßen, kann darauf eine Abmahnung oder schlimmstenfalls auch eine Kündigung folgen. So ein Verstoß liegt etwa vor, wenn Sie im Büro rauchen, obwohl im gesamten Betrieb Rauchverbot herrscht.

Ihr Vorgesetzter wird Sie dann zunächst dazu auffordern, das Rauchen zu unterlassen. Ignorieren Sie das, folgt in der Regel eine schriftliche Abmahnung – und bei weiteren Wiederholungen droht schon die Kündigung.

Auch wer zusätzliche Zigarettenpausen nicht nacharbeitet oder das Ausstempeln vergisst, kann Probleme bekommen. Auch hier setzt es dann zunächst eine Ermahnung, gefolgt von einer Abmahnung und womöglich der fristlosen Kündigung. In der Praxis zeigen sich Arbeitgeber aber meist kulant.

Kann mir mein Chef das Rauchen verbieten?

Nein. Chefs dürfen ihren Mitarbeitern nicht vorschreiben, dass das Rauchen ungesund sei und sie deshalb aufhören sollten. Das ist allein Ihre Privatsache, solange Sie niemanden durch den Rauch schädigen oder belästigen.

Welche Rechte haben Nichtraucher?

Grundsätzlich müssen Unternehmen einen wirksamen Nichtraucherschutz sicherstellen und die dafür erforderlichen Maßnahmen treffen. Das schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor. Deshalb ist es in fast jedem Betrieb untersagt, zu rauchen.

Selbst wenn alle bis auf einen Angestellten Raucher sind, kann es der Schutz dieses einen Nichtrauchers gebieten, das Rauchen in dem Betrieb zu verbieten – und rauchende Mitarbeiter zwingen, vor die Tür zu gehen.

Alternativ können Arbeitgeber spezielle Räume innerhalb des Unternehmens einrichten, in denen geraucht werden darf. Bei diesen Entscheidungen hat der Betriebsrat, sofern vorhanden, ein Mitbestimmungsrecht.

Verwendete Quellen
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