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Schlichtungsstelle Energie will zwei Billigstromanbieter verklagen


Streit um Gebühren
Schlichter wollen zwei Stromanbieter verklagen

Von afp, t-online
Aktualisiert am 26.09.2013Lesedauer: 3 Min.
Die Bundesnetzagentur prüft Vorwürfe der Schlichtungsstelle Energie gegen zwei BilligstromanbieterVergrößern des BildesDie Bundesnetzagentur prüft Vorwürfe der Schlichtungsstelle Energie gegen zwei Billigstromanbieter (Quelle: dpa-bilder)
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Die Verbraucherschützer von der Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin beklagen Zahlungsrückstände von zwei Billigstromanbietern. Der Verein hat deshalb die Bundesnetzagentur eingeschaltet und prüft juristische Schritte gegen die Versorger Extraenergie und Almado. Die beiden Firmen bemängeln die Gebühren für die Schlichtung und wollen deshalb nicht zahlen. Andererseits sorgen sie offenbar selbst für ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen.

Das "Handelsblatt" hatte am Montag unter Berufung auf einen Brief des Geschäftsführers der Schlichtungsstelle an deren Beirat berichtet, die Stelle habe die Regulierungsbehörde zu einer Prüfung der Lage bei den beiden Firmen aufgefordert. Die Bundesnetzagentur solle untersuchen, ob "die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Extraenergie GmbH und der Almado AG noch gegeben ist".

Schlichtungsstelle prüft Klage

"Aus Sicht der Schlichtungsstelle ist das Verhalten beider Unternehmen in den Schlichtungsverfahren nicht länger tragbar", zitierte das "Handelsblatt" aus dem Schreiben. Extraenergie beispielsweise erkenne "pauschal sämtliche Schlichtungsempfehlungen nicht an". Zudem lehnten beide Unternehmen "die Zahlung der Fallpauschalen kategorisch ab und kommen so ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung gegenüber der Schlichtungsstelle nicht nach". Der Verein wolle beide Unternehmen deshalb verklagen.

Extraenergie und Almado wiesen die Vorwürfe zurück. Der Vorwurf sei "falsch", dass Extraenergie Schlichtungsempfehlungen pauschal nicht anerkenne und Fallpauschalen kategorisch ablehne, sagte Geschäftsführer Samuel Schmidt dem "Handelsblatt". Schmidt kritisierte jedoch die Höhe der Gebührensätze der Schlichtungsstelle. Die Pauschalen lägen "deutlich höher" als die entstehenden Kosten. Die Schlichter machten dadurch Gewinn.

Ähnlich argumentierte Almado. Das Unternehmen stelle in Frage, ob die von der Schlichtungsstelle Energie erhobenen Fallpauschalen von der Höhe her berechtigt seien, zitierte das "Handelsblatt" aus einer Erklärung des Unternehmens. Grundsätzlich aber arbeite das Unternehmen mit der Stelle "bezüglich der Lösung von Kundenanliegen sehr gut zusammen".

Rückstände bei Zahlungsverpflichtungen

Der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle Energie, Thomas Kunde, bestätigte t-online.de die Klageabsicht seines Vereins wegen rückständiger Zahlungen der beiden Unternehmen. Zu Details wollte er sich jedoch nicht äußern, da es sich um einen internen Vorgang handele.

Kunde wies aber darauf hin, dass die Schlichtungsstelle seit Juli 2013 ein geändertes Fallpauschalen-System anwende. Einfache Fälle, bei denen beide Seiten sich unter Mitwirkung der Schlichtungsstelle einigen können, kosten demnach nur noch 100 Euro anstatt vorher 200 Euro. Für Fälle, in denen ein Volljurist als Schlichter eine einvernehmliche Einigung zwischen den Beteiligten im weiteren Verfahren erzielt, beträgt die Fallpauschale 300 Euro. Wird eine Empfehlung durch den Ombudsmann der Schlichtungsstelle ausgesprochen, sei die Pauschale jedoch von 350 auf 450 Euro angehoben worden (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer). Diese Kosten hat das Energieversorgungsunternehmen zu tragen, für die Kunden ist das Schlichtungsverfahren kostenlos.

Kunde wies aber darauf hin, dass die Schlichtungsstelle seit Juli 2013 ein geändertes Fallpauschalen-System anwende. Einfache Fälle, bei denen beide Seiten sich einigen können, kosten demnach nur noch 100 Euro anstatt vorher 200 Euro. Für Fälle, in denen ein Volljurist als Schlichter jedoch eine Empfehlung erarbeiten müsse, sei die Pauschale von 300 auf 450 Euro angehoben worden (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer). Diese Kosten hat der Stromanbieter zu tragen, für die Stromkunden ist das Schlichtungsverfahren kostenlos.

Keine Gewinnerzielungsabsicht

Zu angeblichen Gewinnen sagte Kunde, der Verein habe keine Gewinnerzielungsabsicht und dürfe auch keine Gewinne machen. Deshalb sei satzungsmäßig vorgesehen, dass die Kostenpauschalen jährlich überprüft werden. Die Zahlungsrückstände der beiden Billigstromanbieter beziehen sich nach Kundes Aussage sowohl auf das alte Vergütungsmodell vor dem 1. Juli 2013 als auch auf die Zeit danach.

Dem "Handelsblatt"-Bericht zufolge sorgen Almado und Extraenergie mit für die meisten Anfragen von Verbrauchern bei der Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle Energie war im Oktober 2011 ins Leben gerufen worden - nach der Pleite des Billig-Energieanbieters Teldafax. In diesem Jahr ist mit Flexstrom ein weiterer Energiediscounter in die Insolvenz gerutscht.

Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern außergerichtlich beilegen - nicht nur bei Strom, sondern auch bei Gas. Sie wird von den Verbänden der Energiewirtschaft, Verbraucherverbänden und Energieanbietern getragen.

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