t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesImmobilien

Stromtarife: Vorauskasse ist nicht immer billig


Immobilienmarkt
Stromtarife: Vorauskasse ist nicht immer billig

Von t-online
Aktualisiert am 18.04.2013Lesedauer: 2 Min.
Strom: Vorauskasse lohnt nicht immerVergrößern des BildesStrom: Vorauskasse lohnt nicht immer (Quelle: dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Viele Stromversorger versuchen mit jährlicher Vorauskasse Kunden zu locken. Die vermeintlich billigen Tarife sind nicht immer günstiger. Bei der Auswahl eines Strom- oder Gastarifs sollten Verbraucher laut dem Vergleichportal Verivox eher darauf achten, dass die Abschlagszahlungen monatlich erfolgen.

Monatliche Abschläge sind normal

Standard ist die monatliche Abschlagszahlung. Mit der Liberalisierung der Energiemärkte traten allerdings neue Anbieter auf, die mit jährlichen Vorauszahlungen um Kunden warben. Doch spätestens seit der Insolvenz des Gas- und Stromanbieters TelDaFax im Jahr 2011 ist die jährliche Vorauskasse in Verruf geraten. Verbraucherschützer warnen: wer Strom gegen Vorkasse bezieht, muss bei einer Firmenpleite damit rechnen, dass das vorgestreckte Geld weg ist.

Tarife mit Vorauskasse werden vor allem von Stadtwerken angeboten

Mittlerweile werden Tarife mit jährlicher Vorauskasse vor allem von örtlichen Versorgern angeboten. Von den insgesamt 78 Stromversorgern, die Tarife mit jährlicher Vorkasse anbieten, handelt es sich in 69 Fällen um kommunale Grundversorger.

Bei diesen Anbietern ist das Insolvenzrisiko gering. Trotzdem lohnt sich ein Wechsel zu einem Tarif mit Vorauskasse in den seltensten Fällen, da es mittlerweile viele überregionale Stromanbieter gibt, die günstigere Preise mit monatlicher Zahlungsweise anbieten. Wer vom günstigsten Tarif des örtlichen Grundversorgers zum günstigsten verfügbaren Tarif wechselt, kann bei einem Verbrauch von 4000 kWh rund 200 Euro im Jahr einsparen. Hier geht's zum Vergleich der günstigsten Angebote.

Verschiedene Arten der Zahlung

Laut Energiewirtschaftsgesetz sind die Energieversorger dazu verpflichtet, ihren Kunden verschiedene Zahlungsweisen anzubieten. Am häufigsten werden die Einzugsermächtigung und die Überweisung angeboten. Da für die Versorger die Einzugsermächtigung die unkomplizierteste Methode ist, verlangen einige von ihnen für abweichende Zahlungsweisen eine zusätzliche Gebühr. Wer darauf Wert legt, die monatlichen Abschläge selbst zu überweisen, sollte diese Anbieter meiden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website