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Sondervermögen: Sind Aktien bei Insolvenz geschützt? |Definition


Sondervermögen
Sind Wertpapiere im Depot vor Insolvenz geschützt?

Von dpa-tmn, cho

Aktualisiert am 09.08.2022Lesedauer: 3 Min.
Eine Frau handelt am Smartphone mit Aktien (Symbolbild): Geld, das Sie in Wertpapiere stecken, zählt zum Sondervermögen.Vergrößern des BildesEine Frau handelt am Smartphone mit Aktien (Symbolbild): Geld, das Sie in Wertpapiere stecken, zählt zum Sondervermögen. (Quelle: ferrantraite/getty-images-bilder)
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Wer sein Geld vermehren will, dem raten Experten zum Gang an die Börse. Doch was, wenn Depotanbieter oder Fondsgesellschaften insolvent werden? Ist Ihr Geld dann weg?

Das Geld, das bei Ihrer Bank auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten liegt, ist innerhalb der EU gesetzlich geschützt. Einlagensicherung nennt sich das. Sie gilt bis zu einer Summe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Selbst wenn das Institut insolvent geht, ist also nichts verloren. Doch wie sieht es mit Wertpapieren wie Aktien, Investmentfonds oder Indexfonds (ETFs) aus?

Die gesetzliche Einlagensicherung gibt es hier nicht, dafür aber einen anderen Schutzmechanismus: Wertpapiere zählen zum Sondervermögen. Wir zeigen Ihnen, was das genau bedeutet.

Was bedeutet Sondervermögen?

Sondervermögen ist ein juristischer Fachausdruck, der im Kapitalanlagegesetzbuch (§§ 91 ff. KAGB), früher Investmentgesetz, geregelt ist. Er steht vereinfacht gesagt für das Geld, das Sie als Anleger zum Beispiel in Aktien, Fonds oder ETFs bei einer Investmentgesellschaft – juristisch Kapitalverwaltungsgesellschaft – investiert haben. Das Sondervermögen ist damit getrennt von dem Vermögen, das der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst gehört. Das bedeutet: Geht die Investmentgesellschaft pleite, ist das Sondervermögen vor ihrem Zugriff oder dem ihrer Gläubiger geschützt.

Gleiches gilt im Fall einer Insolvenz des Depotanbieters, der das Fondsvermögen verwahrt. Ob Hausbank, Depotbank oder Smartphone-Broker: Wer sein Geld in Wertpapiere steckt, muss keine Angst davor haben, dass der Anbieter des Depots pleite geht. Aktien, Investmentfonds, Anleihen und ETFs gehören auch hier auf jeden Fall Ihnen und wären nicht Teil der Insolvenzmasse.

Doch Achtung: Dass es sich bei dieser Art Geldanlage um Sondervermögen handelt, bedeutet nicht, dass ein Investment in Aktien, ETFs und Co. komplett risikofrei ist. Schließlich können Kurse an der Börse fallen. Benötigen Sie genau in dem Moment das Geld und müssen verkaufen, machen Sie womöglich Verluste. Idealerweise investieren Sie deshalb langfristig: mindestens zehn, besser 15 Jahre. Dann können Sie Krisen aussitzen.

Derzeit drängen Smartphone-Broker in den Markt, die für den Kauf von Wertpapieren gar keine Gebühren mehr verlangen. Die Einnahmequellen sind entsprechend begrenzt, die Konkurrenz ist groß. Ob sich alle neuen Broker dauerhaft behaupten können, bleibt abzuwarten. Für die Wertpapiere droht aber wegen ihres Status als Sondervermögen keine Gefahr. Sie sind dadurch vor einem solchen Ausfallrisiko geschützt.

Sondervermögen: Was muss ich im Insolvenzfall tun?

Geht der Depotanbieter pleite, müssen Sie die Wertpapiere zu einer neuen Bank oder einem neuen Broker übertragen. Das heißt, vorübergehend hätten Sie keinen Zugriff. Das war es dann aber auch schon.

Ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft insolvent, geht das Verfügungsrecht auf die Depotbank über, die dann dafür sorgen muss, dass etwa ein Fonds oder ETF abgewickelt wird.

Was gilt nicht als Sondervermögen?

Wenn Sie Geld in sogenannte Derivate investiert haben, droht der Totalverlust, wenn der Herausgeber des Derivats insolvent wird. Derivate sind komplexe Finanzprodukte, mit denen Sie nicht direkt in Aktien, Anleihen und Co. investieren, sondern die davon nur abgeleitet sind.

Mit Derivaten wie zum Beispiel Zertifikaten gehen Sie nämlich nur ein Abkommen mit der Bank ein, die das Derivat herausgibt. Sie stellen rechtlich gesehen Inhaberschuldverschreibungen dar. Das bedeutet, dass Sie damit zum Gläubiger der Bank werden. Geht diese pleite, zählt Ihr Investment zur Insolvenzmasse – und ist damit oft komplett verloren.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • "Finanztest" (11/2020) der Stiftung Warentest
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