t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberSteuern & RechtSteuererklärung

Steuererklärung bei Umzug: Welches Finanzamt ist zuständig?


Steuern
Steuererklärung nach Umzug: Was Sie beachten müssen

is (CF)

Aktualisiert am 18.04.2016Lesedauer: 1 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Vergessen Sie nicht, Ihren neuen Wohnort auf dem Steuerformular anzugebenVergrößern des Bildes
Vergessen Sie nicht, Ihren neuen Wohnort auf dem Steuerformular anzugeben (Quelle: INSADCO/imago-images-bilder)

Ein Umzug ist immer mit viel Aufregung und Arbeit verbunden. Leicht wird dabei vergessen, sich beim neuen Finanzamt anzumelden. Allerdings ist das kein Problem, denn Sie können Ihre Steuererklärung auch zu der bisher zuständigen Behörde schicken. Wichtig ist dabei nur, dass Sie sich an die Fristen halten. Der 31. Mai ist und bleibt der Stichtag, auf den Sie achten sollten.

Die Steuererklärung nach einem Umzug

Haben Sie Ihren Wohnort gewechselt und sind sich nicht ganz sicher, wohin Sie Ihre Steuererklärung jetzt schicken müssen? Dann brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, wenn Sie Ihre Unterlagen an das zuständige Finanzamt des alten Wohnortes senden. In der Erklärung geben Sie ja ohnehin Ihre neue Adresse an. Die Behörde wird Ihre Unterlagen prüfen und dann an das zuständige Amt senden.

Sie müssen also nur darauf achten, dass Sie nach dem Umzug die Adressdaten auf dem Vordruck der Erklärung geändert haben. Eine kleine Ausnahme gilt hier allerdings für Selbstständige: Ziehen Sie mit Ihrem Gewerbe an einen neuen Standort, dann haben Sie die Pflicht, sich beim zuständigen Finanzamt anzumelden.

Die Kosten für den Umzug in der Steuererklärung

Wenn Sie umgezogen sind, können Sie einen Teil der Kosten eventuell steuerlich geltend machen. Allerdings spielt dabei eine Rolle, warum Sie umgezogen sind. Ist der ausschlaggebende Grund Ihr Beruf, dann zählen die Aufwendungen zu den Werbungskosten. Bedenken Sie dabei, dass eine berufliche Veranlassung bereits gegeben ist, wenn sich dadurch Ihr Arbeitsweg verkürzt. Achten Sie bei der Angabe der Kosten darauf, dass Sie auch Aufwendungen wie Maklergebühren erfassen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

Erbe & Steuern


Kirchensteuer









TelekomCo2 Neutrale Website