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Gütliche Einigung im Arbeitsrecht: Das ist zu beachten


Gerichtlicher Vergleich
Gütliche Einigung im Arbeitsrecht: Das ist zu beachten

Von t-online, cho

Aktualisiert am 21.09.2022Lesedauer: 3 Min.
Kündigung erhalten (Symbolbild): Bei Kündigungsschutzklagen einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft gütlich vor dem Arbeitsgericht.Vergrößern des BildesKündigung erhalten (Symbolbild): Bei Kündigungsschutzklagen einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft gütlich vor dem Arbeitsgericht. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wegen einer Kündigung, landen sie oft vor Gericht. Ein Prozess kann aber auch mit einem Vergleich enden.

Eine Kündigung nehmen einige Arbeitnehmer nicht einfach so hin. Gerade wenn sie meinen, diese sei nicht rechtmäßig, klagen sie vor dem Arbeitsgericht, um das Arbeitsverhältnis fortführen zu können – oder zumindest eine Abfindung herauszuschlagen.

Das Gericht ist dabei angehalten, eine gütliche Einigung zu erzielen. t-online erklärt, was das genau bedeutet, was beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht passiert und welche Alternative es zum Prozess gibt.

Definition: Gütliche Einigung

Die gütliche Einigung ist im Arbeitsrecht ein Vergleich zwischen gegensätzlichen Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Artikel 39 und in der Zivilprozessordnung (ZPO) in § 278 geregelt.

Prozessvergleiche finden im Arbeitsrecht häufig statt, wenn es etwa um eine Kündigung und eine mögliche Zahlung von Abfindungen geht. Aber auch in anderen Streitfällen sind die Arbeitsgerichte angehalten, einen Vergleich herbeizuführen, um den Rechtsstreit gütlich beizulegen.

Wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, können sich die Parteien so wieder annähern und besitzen eine Grundlage für eine erneute, möglichst vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sparen sich dann Zeit, Energie und schlaflose Nächte. Mit einem Prozessvergleich endet auch das Gerichtsverfahren.

Was passiert bei einem Gütetermin beim Arbeitsgericht?

Bei der Güteverhandlung versucht das Arbeitsgericht, eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen. Die Parteien haben dabei Gelegenheit, ihren Standpunkt vorzutragen. Das kann auch schriftlich geschehen.

Anschließend gibt das Gericht eine erste Einschätzung der Rechtslage ab und schlägt eine Lösung vor, falls Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einer gütlichen Einigung interessiert sind. In Kündigungsschutzsachen könnte eine solche Lösung zum Beispiel darin bestehen, das Arbeitsverhältnis fristgerecht und gegen eine Abfindung zu beenden.

Die gütliche Einigung vor dem Arbeitsgericht kommt zustande, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gleichermaßen entgegenkommen und jeweils Zugeständnisse machen. Lenkt nur eine Partei ein, kommt das einem Anerkenntnis der Position der Gegenseite gleich. Das Gerichtsurteil fällt dann höchstwahrscheinlich zum Nachteil für die einlenkende Seite aus.

Einigen sich die Parteien nur in Teilen, kann auch ein Teilvergleich geschlossen werden – über die restlichen Streitpunkte wird dann weiter verhandelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bei einem Vergleich eine Widerrufsfrist vereinbaren, innerhalb derer sie den Vergleich für ungültig erklären können.

Einigen sich die Parteien gar nicht, bestimmt das Gericht einen Kammertermin. Anders als beim Gütetermin werden dann auch Zeugen gehört.

Worauf sollte ich bei einer gütlichen Einigung achten?

Die gütliche Einigung wird schriftlich festgehalten. Beide Seiten sollten daher genau auf die Formulierungen achten.

Geht es beispielsweise um das Gehalt, so bezeichnet dieser Begriff vor dem Arbeitsgericht immer das Bruttogehalt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Bei einer vereinbarten Zahlung sollten Sie auch immer darauf achten, dass festgehalten wird, wann sie fällig ist.

Wer trägt die Kosten bei einer gütlichen Einigung?

Die Kosten tragen bei einem Vergleich beide Parteien zu gleichen Teilen – im Unterschied zum Gerichtsurteil, bei dem im Arbeitsrecht die unterlegene Streitpartei verpflichtet wird, die Verfahrenskosten in erster Instanz zu tragen. Da die Kosten umso geringer ausfallen, je schneller die gütliche Einigung zustande kommt, ist ein baldiger Vergleich ein Vorteil für beide Seiten.

Arbeitnehmer, die Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen haben, sollten sich jedoch mit ihrem Anwalt beraten, bevor sie einem Vergleich und damit einer Teilübernahme der Kosten zustimmen. Lesen Sie hier, wie Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Was ist eine außergerichtliche Einigung?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Unstimmigkeiten auch außerhalb des Gerichtssaals lösen – etwa mit einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag. Der Vorteil solcher außergerichtlichen Einigungen: Sie sind günstiger und schneller als Gerichtsverfahren.

Der Nachteil: Arbeitnehmer verzichten auf ihren Kündigungsschutz. Eine außergerichtliche Einigung lohnt sich daher oft nur, wenn die Kündigung rechtmäßig ist oder die Abfindung hoch.

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