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Wie es zu Gehaltssenkungen kommen kann


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Wie es zu Gehaltssenkungen kommen kann

jh (CF)

Aktualisiert am 29.06.2017Lesedauer: 2 Min.
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Gerade in der Finanzkrise ging es vielen Unternehmen schlecht. Doch eine Gehaltssenkung ist auch in schwierigen Zeiten nicht möglich, es sei denn, es gibt es gesonderte Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In dieser stimmen beide Parteien der Senkung zu, wie zum Beispiel im Falle der Kurzarbeit, die zur Überbrückung schwieriger Zeiten dient. Auch eine drohende Insolvenz kann ein Grund für eine Gehaltsabsenkung sein, die später aber wieder rückgängig gemacht werden muss.

Gehaltssenkung für Arbeitnehmer

Bei einer Gehaltssenkung wird der Lohn der Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen abgesenkt. Auch wenn ein Mitarbeiter längere Zeit keine Gehaltserhöhung bekommt, immer mehr Aufgaben und Arbeitsstunden leisten muss oder auch Sonderzahlungen gestrichen bekommt, spricht man von einer Gehaltsabsenkung. Diese drastische Maßnahme wird allerdings meist nur umgesetzt, wenn es dem Unternehmen sehr schlecht geht und man die Mitarbeiter vor einer Kündigung bewahren möchte, wie beispielsweise in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrisen. Für den Arbeitnehmer bedeutet die Gehaltssenkung immer einen Einschnitt, da er anschließend mit weniger Geld seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. (Tabuthema Geld: Warum wird über das Gehalt nicht gesprochen?)

Rechte für Arbeitnehmer bei einer Gehaltssenkung

Wird das Gehalt nicht einvernehmlich verringert, hat der Arbeitgeber nur die Möglichkeit, eine Änderungskündigung auszusprechen und anschließend schriftlich einen neuen Arbeitsvertrag aufzusetzen. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, dieser Kündigung zu widersprechen oder den Vertrag nur unter Vorbehalt anzunehmen. So bleiben Ihnen mögliche rechtliche Schritte gegen die Kündigung noch offen. Die Gehaltssenkung ist rechtlich gesehen nur dann erlaubt, wenn sich das Unternehmen in einer wirklich schweren Lage befindet. Weiterhin müssen in diesem Fall alle Mitarbeiter der Firma von der Absenkung des Gehalts betroffen sein. Es ist nicht zulässig, nur einzelnen Arbeitnehmern das Gehalt zu kürzen. (Elternzeit: Kein Gehalt, aber Sicherung des Arbeitsplatzes)

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