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Voraussetzungen für eine Umschulung durch das Arbeitsamt


Ausbildung
Sie streben eine Umschulung durch das Arbeitsamt an? Was ist zu beachten?

ah (TP)

Aktualisiert am 02.07.2014Lesedauer: 2 Min.
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Um eine Umschulung durch das Arbeitsamt bewilligt zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt seinVergrößern des Bildes
Um eine Umschulung durch das Arbeitsamt bewilligt zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Die Gründe für eine Umschulung haben meistens drei Ursachen: eine physische Erkrankung wie Rückenprobleme oder Diabetes, Unzufriedenheit mit der Arbeit oder langjährige Arbeitslosigkeit. Welche Voraussetzungen sind nötig, um eine Umschulung beim Arbeitsamt beantragen zu können?

Umschulung durch das Arbeitsamt: Wer entscheidet?

Formell stellt eine Umschulung für das Arbeitsamt eine besondere Form der Weiterbildung dar. Deshalb gelten hier grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für die Förderung der Weiterbildung. Der Unterschied ist, dass es sich bei der Bewilligung für eine Umschulung um eine sogenannte Kann-Bedingung handelt.

Das bedeutet, dass das Arbeitsamt nicht dazu verpflichtet ist, jedem Antrag auf Umschulung stattzugeben. Es besteht keine allgemeine Verpflichtung zur Umschulung. Ein Sachbearbeiter des Arbeitsamtes entschiedet über den jeweiligen Einzelfall.

Umschulung – welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Zunächst ist formal Bedingung, dass der Antragsteller 18 Jahre alt ist und eine Ausbildung hat, die nicht notwendigerweise abgeschlossen sein muss. Das wichtigste Kriterium für die Förderung einer Umschulung durch das Arbeitsamt ist jedoch, dass für den Antragsteller keine Möglichkeit besteht, im erlernten Beruf eine Anstellung zu finden. Besondere Gründe dafür sind zumeist gesundheitliche Ursachen. Rückenprobleme, Rheuma, Hautkrankheiten, Diabetes oder Arthrose sind nur einige Beispiele für gesundheitliche Probleme, die eine Ausübung eines Berufes erschweren.

Liegen gesundheitliche Probleme eindeutig vor, werden die Umschulungen vom Arbeitsamt in der Regel genehmigt. Daneben gibt es auch psychische Erkrankungen wie Burn-out oder Depression, die allerdings schwieriger zu diagnostizieren sind. Der andere wichtige Grund für eine Umschulung liegt vor, wenn wegen einer schwierigen Arbeitsmarktsituation keine Aussicht auf einen Arbeitsplatz für den Antragsteller besteht. Entscheidend ist, dass die Arbeitslosigkeit besteht oder in absehbarer Zeit droht.

Umschulung – wie geht man vor?

Die persönliche Beratung mit einem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes ist unbedingt notwendig. Nur hier können die Möglichkeiten erörtert werden. Entscheidend ist oft, ob in dem angestrebten Beruf Aussichten bestehen, einen Arbeitsplatz zu bekommen, denn das ist schließlich das Ziel jeder Umschulung.

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