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Nach Wirecard-Skandal: Bafin-Personalrat wehrt sich gegen Handelsverbot


Nach Wirecard-Skandal
Personalrat der Finanzaufsicht wehrt sich gegen Handelsverbot

Von dpa-afx
09.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Den Mitarbeitern sind bestimmte Aktiengeschäfte untersagt.Vergrößern des BildesBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Den Mitarbeitern sind bestimmte Aktiengeschäfte untersagt. (Quelle: Hannelore Förster/imago-images-bilder)
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Bafin-Mitarbeiter dürfen seit dem Wirecard-Skandal deutlich weniger mit Aktien handeln. Die Personalvertretung fordert deswegen einen finanziellen Ausgleich.

Der Personalrat der Finanzaufsicht Bafin wehrt sich gegen die nach dem Wirecard-Skandal verschärften Regeln für Wertpapiergeschäfte von Mitarbeitern der Behörde. In einem Schreiben an Finanzstaatssekretär Jörg Kukies fordert der Vorsitzende des Personalrats der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Andreas Wolter, für alle betroffenen Mitarbeiter "eine angemessene, finanzielle Kompensation" für die "erheblichen Einschränkungen beim Vermögensaufbau und der Altersvorsorge". Die Bafin wollte sich am Freitag auf Anfrage nicht zu einem entsprechenden "Handelsblatt"-Bericht äußern.

Die Finanzaufsicht war wegen des Bilanzskandals beim Zahlungsdienstleister Wirecard massiv in die Kritik geraten, weil der Behörde der Betrug lange nicht auffiel. Der mittlerweile zerschlagene Wirecard-Konzern hatte im vergangenen Juni Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt und in der Folge Insolvenz angemeldet. Der zuvor gefeierte Zahlungsdienstleister flog aus dem Leitindex Dax , die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.

Bafin-Personalrat: "verfassungsrechtlich bedenklich"

Einige Bafin-Beschäftigte hatten noch kurz vor dem Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters mit Wirecard-Wertpapieren gehandelt. Ende Januar 2021 zeigte die Behörde einen Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Insiderhandel an. Zudem verschärfte die Bafin ihre Regeln für Geschäfte von Mitarbeitern. Inzwischen dürfen Bafin-Mitarbeiter auch nach dem Gesetz nicht mit Finanzinstrumenten handeln, die an einer deutschen Börse zugelassen sind oder von Unternehmen, die von der Bafin beaufsichtigt werden. Die Bafin kann jedoch Ausnahmen genehmigen, wenn sie keinen Interessenkonflikt sieht.

"Wir erachten den aktuellen Regelungszustand innerhalb der Bafin als unbefriedigend und verfassungsrechtlich bedenklich", heißt es in dem Schreiben des Personalrats. Bei vielen Bafin-Mitarbeitern habe sich der Eindruck manifestiert, "dass die Verbote eine Abstrafung für den Wirecard-Skandal sein sollen". Dem "Handelsblatt" zufolge ist das Schreiben von Wolter innerhalb der Bafin nicht unumstritten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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