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Bahnstreik: Darf ich einfach im Homeoffice arbeiten?


Drohendes Bahnchaos
Können Arbeitnehmer beim Streik einfach im Homeoffice arbeiten?

Von dpa, neb

Aktualisiert am 23.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Volle Bahnsteige, wenige Züge: Die GDL legte bei ihrem vergangene Streik den Bahnverkehr in großen Teilen lahm – am Montag droht Pendlern erneut das Chaos auf den Schienen.Vergrößern des BildesVolle Bahnsteige, wenige Züge: Die GDL legte bei ihrem vergangene Streik den Bahnverkehr in großen Teilen lahm – am Montag droht Pendlern erneut das Chaos auf den Schienen. (Quelle: Arnulf Hettrich/imago-images-bilder)
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Die Lokführergewerkschaft GDL streikt, zahlreiche Züge werden daher die nächsten zwei Tage ausfallen. Besonders für Pendler kann das Stress bedeuten. Dürfen Arbeitnehmer in einem solchen Fall von zu Hause aus arbeiten?

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) stellt zu Beginn dieser Woche Pendler auf eine harte Probe. Zum zweiten Mal in diesem Monat müssen die Zugreisenden mit heftigen Streiks rechnen. Von Montag bis Mittwoch, 2 Uhr, fallen drei von vier Fernzügen voraussichtlich aus, auch der S-Bahn- und der Regionalverkehr dürfte erneut stark beeinträchtigt sein.

Viele Pendler fragen sich da: Muss ich überhaupt ins Büro kommen? Oder darf ich einfach von zu Hause aus arbeiten? Und was ist, wenn ich trotz vorsorglichen Streikpuffers zu spät bei der Arbeit erscheine? t-online klärt auf, was Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangen kann.

Was passiert, wenn ich wegen des Streiks zu spät zur Arbeit komme?

Aus Sicht Ihres Arbeitgebers ist das Ihr Problem. "Der Arbeitnehmer ist derjenige, der das Wegerisiko trägt", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Beschäftigte sind selbst dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wer zu spät kommt, bekommt für diese Zeit unter Umständen kein Geld, sammelt sogenannte Minusstunden und riskiert womöglich sogar eine Abmahnung, sofern der Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert wird.

Wird ein Streik schon mit Vorlauf angekündigt, können sich Pendlerinnen und Pendler nicht einfach auf die Bahn verlassen, sondern müssen sich Alternativen suchen, zum Beispiel, indem sie auf das Auto umsteigen. Wer keines hat, darf dennoch nicht zu spät kommen. Der Arbeitgeber darf dieses Problem komplett auf Sie als Arbeitnehmer abwälzen.

Eine Verspätung wegen eines Streiks sei nur dann legitim, wenn es sich um eine plötzliche Arbeitsniederlegung handelt, von der niemand vorab gewusst hat, sagt Oberthür. Dann haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Gehalt, müssen aber keine Abmahnung fürchten.

Darf ich einfach im Homeoffice arbeiten?

Nein, als Arbeitnehmer dürfen Sie das nicht eigenständig am Streiktag entscheiden. Wer die Möglichkeit hat, von zu Hause zu arbeiten, sollte das in jedem Fall vorher mit dem Arbeitgeber absprechen. Da seit dem 1. Juli keine Homeoffice-Pflicht mehr herrscht, können Sie sich als Arbeitnehmer darauf nicht berufen.

"Ein Anspruch auf Homeoffice besteht nicht", stellt Oberthür klar. Von zu Hause aus zu arbeiten, geht daher nur, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.

Kann ich mich beim Streik einfach krankmelden?

Nein, wenn Sie nicht krank sind, können Sie sich auch nicht einfach krankmelden. Besonders an Streiktagen dürfte das bei Ihrem Arbeitgeber für Misstrauen sorgen. Das kann das Vertrauensverhältnis beschädigen und der Arbeitgeber kann die Frist, bis wann Sie als Arbeitnehmer ein Attest vorzeigen müssen, verkürzen. Der Arbeitgeber kann laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012 ohne Begründung auch ab dem ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest verlangen.

Simulieren Sie am Streiktag nur, könnte Sie das folglich vor Ihrem Arzt und Ihrem Arbeitgeber in eine unangenehme Situation bringen. Sollten Sie durch den Bahnstreik also nicht zur Arbeit kommen können, nehmen Sie lieber kurzfristig einen Urlaubstag oder vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber den Abbau von Überstunden.

Verwendete Quellen
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