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Finanziell abgesichert sein
Einfach erklärt: Ist Bürgergeld pfändbar?

t-online, Gabriele Borgelt

Aktualisiert am 16.01.2024Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:221110-99-458989Vergrößern des BildesBürgergeld: Ist es pfändbar und kann man sich vor einer Pfändung schützen? (Quelle: Monika Skolimowska)
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Wenn Sie Bürgergeld beziehen, führen eine Sperre oder Pfändung schnell zu großen, finanziellen Engpässen. Doch ist Bürgergeld überhaupt pfändbar?

Beziehen Sie Bürgergeld, sind Sie naturgemäß knapp bei Kasse. Kommen unerwartete Ausgaben hinzu, kann es zur Zahlungsunfähigkeit kommen. Möglicherweise steht eine Kontopfändung ins Haus. Führen Sie ein sogenanntes P-Konto, steht Ihnen ein bestimmter Freibetrag zu, der nicht pfändbar ist.

Pfändungsschutz dank P-Konto

Beziehen Sie Bürgergeld, lohnt es sich unter Umständen, Ihr bestehendes Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto umzuwandeln. Es schützt Sie zwar nicht vollkommen gegen einen Pfändungsbescheid, aber Sie erhalten einen nicht pfändbaren Freibetrag. Im Vergleich zu einem Girokonto ist es für Gläubiger somit nicht möglich, Ihr gesamtes Konto zu pfänden. Sie werden also nicht mit dem Problem konfrontiert, dass Sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr an Ihr Geld kommen.

Für das sogenannte P-Konto stellen Sie bei Ihrer Bank einen Umwandlungsantrag. Die Kontogebühren und Vereinbarungen mit Ihrer Bank bleiben unverändert. Ihr ursprüngliches Konto erhält lediglich eine Zusatzfunktion, den Pfändungsschutz. Die Konto-Umwandlung ist gebührenfrei.

Pfändungsfreier Mindestbetrag

Ein P-Konto verhindert eine Pfändung zwar nicht gänzlich, sichert Ihnen aber einen gesetzlichen Freibetrag von mindestens 1.410 Euro im Monat zu. Dieser Freibetrag ermöglicht Ihnen, trotz eines Pfändungsbescheids Ihre Miete zu zahlen und Lebensmittel einzukaufen. Die genaue Höhe variiert in Abhängigkeit von Ihrer Situation und berücksichtigt, ob Sie beispielsweise minderjährige Kinder versorgen oder finanzielle Verpflichtungen haben.

Die genaue Höhe Ihres Freibetrags regeln Sie in Absprache mit der Bürgergeld-Stelle an Ihrem Wohnort. Generell sind Ansprüche wie Erziehungs- und Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung und Wohngeld nicht pfändbar.

Bürgergeld-Nachzahlungen sind nicht pfändbar

Bis ein Bürgergeld-Antrag bearbeitet und ausgezahlt wird, dauert es manchmal Monate. Wenn Sie eine Nachzahlung für mehrere Monate erhalten, kann es sich in einigen Fällen um größere Beträge von mehreren Tausend Euro handeln.

Steht gleichzeitig eine Pfändung an, ist es Ihren Gläubigern nicht gestattet, auf die Nachzahlung zuzugreifen – egal, ob sich diese auf einem Girokonto oder einem P-Konto befindet. Das regelt ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2023, laut dem nachgezahlte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht pfändbar sind.

Verwendete Quellen
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