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Krankmeldung ohne Arztbesuch: So gehen Sie am besten vor


Bei Krankheit zu Hause bleiben
In diesen Fällen können Sie sich ohne Arztbesuch krankmelden

t-online, Rene Petzold

Aktualisiert am 08.01.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0367030560Vergrößern des BildesKrank zu Hause: Informieren Sie rechtzeitig Ihren Arbeitgeber. (Quelle: IMAGO/Svetlana Karner/imago)
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Der Hals kratzt und der Kopf tut weh – Angestellte melden sich in dieser Situation krank. Doch funktioniert das auch ohne Arztbesuch?

Wenn Sie mit Fieber und Husten aufwachen, ist oft ein Infekt der Übeltäter. Natürlich gehen Sie so nicht zur Arbeit. Doch auch der Gang zum Arzt wird schnell zum Problem. Wie sieht die rechtliche Situation bei einer Krankmeldung ohne Arztbesuch aus?

Krankmeldung: Drei Tage krank ohne AU-Bescheinigung

Grundsätzlich sind Sie durch den Arbeitsvertrag verpflichtet, Ihre Arbeitskraft im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Einfach zu Hause bleiben – eine denkbar schlechte Entscheidung. Wer sich krank fühlt und nicht im Büro erscheint, meldet sich beim Chef. Halten Sie sich an eine Faustregel: Melden Sie sich zum regulären Arbeitsbeginn krank – auch wenn Sie in diesem Moment noch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) haben.

Krankmeldung ohne Gang zum Arzt

§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz legt sich bei einer Krankmeldung ohne Arztbesuch auf drei Tage fest. Spätestens nach Ablauf dieser Frist legen Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung vor. Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung Ihren Chef oder die Personalabteilung spätestens am vierten Tag erreicht. Das müssen Sie mittlerweile nicht mehr selbst erledigen, da Ihr Arzt den Krankenschein automatisch an den Arbeitgeber übermittelt.

Der Gesetzgeber gesteht dem Arbeitgeber im Entgeltfortzahlungsgesetz abweichende Regelungen zu. Diese sind im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder als betriebliche Praxis festgehalten. Behalten Sie Ihren Vertrag immer im Blick, wenn Sie krank sind. Bestehen Vereinbarungen, dass Sie ab dem ersten oder zweiten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung benötigen, halten Sie diese ein.

Krank zum Arzt: Nicht immer möglich

Es ist nicht immer möglich, am ersten Krankheitstag die AU-Bescheinigung vorzulegen. Das ist beispielsweise bei folgenden Faktoren der Fall:

  • sehr hohes Fieber
  • stark infektiöse Erkrankung
  • Magen-Darm-Beschwerden

Fordert der Arbeitsvertrag schon am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sprechen Sie mit Ihrem Chef über eine akzeptable Lösung.

Statt Arztbesuch: Krankschreibung per Telefon wieder möglich

Wer an einem grippalen Infekt mit Husten, Schnupfen oder Heiserkeit erkrankt ist, kann sich seit Dezember 2023 per Telefon von seiner Ärztin oder seinem Arzt krankschreiben lassen. Das gilt allerdings nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind und bei Krankheiten ohne schwere Symptome.

Die Regelung sieht so aus: Versicherte, die wegen einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Dazu stellt Ihnen Ihr Arzt am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Er entscheidet dann, ob die Krankschreibung telefonisch möglich ist oder ob Sie doch zu einer Untersuchung in die Praxis kommen müssen.

Wichtig: Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch über einen Praxisbesuch ausgestellt, kann der Arzt diese Krankschreibung per Telefon verlängern.

Krankschreibung via Webcam

Eine Alternative bietet Ihnen die Video-Sprechstunde. Auch auf diesem Weg stellt Ihnen der Arzt eine AU-Bescheinigung aus, ohne dass Sie die Praxis betreten – für einen Zeitraum von höchstens sieben Tagen.

Verwendete Quellen
  • gesetze-im-internet.de: §5 EntgFG - Anzeige- und Nachweispflichten
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