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Mieterhöhung bei Mietwechsel: Wie lange muss der Vermieter warten?


Mietrecht
Mieterhöhung bei Mietwechsel: Wie lange muss der Vermieter warten?

t-online, Michel Breitbarth

21.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Mieterhöhung bei Mieterwechsel: Wenn Sie als neuer Mieter gerade einziehen, kann Ihr Vermieter erst nach 12 Monaten die Miete erhöhen.Vergrößern des BildesSchlüsselübergabe an die neuen Mieter (Symbolbild): Beim Mietwechsel gelten Fristen für eine mögliche Mieterhöhung. (Quelle: Drazen Zigic/Getty Images)
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Wenn Sie als Mieter neu einziehen, stellt sich die Frage, ob der Vermieter die Miete erhöhen darf. Wir erklären die Regelungen.

Leben Sie bereits seit längerer Zeit in einer Wohnung zur Miete, ist eine Mieterhöhung nicht unwahrscheinlich. Aber ist das auch erlaubt, wenn Sie erst vor kurzer Zeit eingezogen sind? Oder können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Miete zunächst unverändert bleibt?

Gerechtfertigte Ankündigung im Voraus

Wenn der Vermieter die Miete erhöhen möchte, muss er dem Mieter gemäß § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine schriftliche Begründung geben. Darin muss er erklären, warum die Miete erhöht werden soll und auf welche Vergleichsmiete er sich beruft.

Auch muss er angeben, ab wann die höhere Miete gelten soll. Höhere Kosten aufgrund von Sanierungsarbeiten rechtfertigen häufig eine solche Erhöhung. Die Inflation hingegen kann nur dann als Grund herhalten, wenn Sie einen Indexmietvertrag unterschrieben haben. Mehr zur Indexmiete lesen Sie hier.

Darüber hinaus darf die vorgelegte Begründung nicht sittenwidrig sein. Dies wäre dann der Fall, wenn die Miete in einem groben Missverhältnis zur Leistung des Vermieters stünde oder wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligte.

Fristen und Limit für die Mieterhöhung

Für die Anpassung Ihrer Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete schreibt der Gesetzgeber Fristen vor. Ihr Vermieter darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 20 Prozent erhöhen. Steigt Ihre Miete also im ersten Jahr nach Ihrem Einzug um 20 Prozent, darf Ihr Vermieter diese in den folgenden zwei Jahren nicht mehr erhöhen. Sind Sie gerade erst eingezogen, darf Ihre Miete erst nach einem Jahr erhöht werden.

Mieterhöhung ist rechtzeitig anzukündigen

Sind diese 20 Prozent jedoch noch nicht erreicht, darf Ihr Vermieter zwölf Monate nach der letzten Preissteigerung eine neue Anhebung ankündigen. Diese Ankündigung hat drei Monate im Voraus zu erfolgen. Die tatsächliche Erhöhung darf also frühstens 15 Monate nach der vorigen stattfinden.

Tipp: Informieren Sie sich beim Einzug am besten bei Ihrem Vermieter über die letzten Mieterhöhungen. So erfahren Sie, ob in nächster Zeit mit einer weiteren Steigerung zu rechnen ist. Beachten Sie außerdem die Klauseln zur Mieterhöhung in Ihrem Mietvertrag.

Alternative: Vorzeitige Kündigung

Wenn der Vermieter eine anstehende Mieterhöhung ankündigt, muss der Mieter ihr innerhalb von zwei Monaten zustimmen. Tun Sie das nicht, kann Ihr Vermieter die Zustimmung einklagen.

Sind Sie mit der Preisanhebung nicht einverstanden, haben Sie als Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie das Mietverhältnis innerhalb von zwei Monaten ab Erhalt des Ankündigungsschreibens kündigen können, ohne die übliche Kündigungsfrist einhalten zu müssen.

Gibt es aus Ihrer Sicht belegbare Gründe, die gegen eine angekündigte Mieterhöhung sprechen, holen Sie rechtzeitig Rechtsberatung ein.

Verwendete Quellen
  • mietrecht.org: "Mieterhöhung bei Mieterwechsel / Neuvermietung – Wo liegen die Grenzen?" (Stand: 21.03.2014)
  • deutschesmietrecht.org: "Mietpreisbremse: Wie hoch darf die Miete bei Neuvermietung sein?" (Stand: 03.08.2022)
  • gesetze-im-internet.de: "BGB – Regelungen über die Miethöhe" (Stand: 13.03.2023)
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