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Einkommensteuervorauszahlung: Wann und zu welchen Terminen sie fällig ist


Einkommenssteuer
Zu welchen Terminen die Vorauszahlung fällig ist

t-online, Günter Beus

Aktualisiert am 07.03.2023Lesedauer: 3 Min.
Eine Frau hilft einem Steuerzahler bei seiner Steuererklärung: Bei manchen Steuererklärungen werden Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig.Vergrößern des BildesEinkommensteuer: Bei manchen Steuererklärungen werden Vorauszahlungen fällig. (Quelle: IMAGO/Bartek Szewczyk)
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Viele Steuerpflichtige begleichen ihre Steuerschuld automatisch über die Lohnsteuerabzüge. Doch andere müssen Einkommensteuervorauszahlungen leisten.

Um Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden, verlangt das Finanzamt von Ihnen regelmäßig Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Als Lohn- oder Gehaltsempfänger kennen Sie daher die Lohnsteuerabzugsbeträge aus Ihrer Abrechnung.

Für weitere Einkommensarten gibt es die Einkommensteuervorauszahlung. Wann es dazu kommt, wie sie berechnet wird und welche Termine Sie kennen sollten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Wer muss Einkommensteuervorauszahlungen leisten?

Einkommensteuervorauszahlungen müssen Sie leisten, wenn Sie Ihre Steuerschuld selbst ermitteln und an das Finanzamt zahlen müssen – also beispielsweise als Selbstständiger. Da der zu versteuernde Anteil der Renten jedes Jahr steigt und nach bisherigem Stand ab dem Jahr 2040 Renten voll der Einkommensteuer unterliegen, müssen auch immer mehr Rentner Vorauszahlungen leisten. Lesen Sie hier mehr dazu, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.

Zu Einkommensteuervorauszahlungen werden Sie in der Regel in folgenden Fällen herangezogen:

  • Wenn Sie Gewinne aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft haben.
  • Sofern Sie positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben. Lesen Sie hier, was für Vermieter bei der Steuer gilt.
  • Falls Sie als Arbeitnehmer Einnahmen aus Nebentätigkeiten erzielen.
  • Wenn Sie Renten oder sonstige Einkünfte haben.
  • Wenn Sie Kapitalanleger mit ausländischen Einkünften sind, die nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen. Mehr zur Kapitalertragssteuer lesen Sie hier.

Ferner kann es bei Ehepaaren mit den Steuerklassen 3 und 5 zu Vorauszahlungen kommen. Mehr zu dieser Steuerklassenkombination lesen Sie hier.

Sie müssen nur dann vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten, wenn Ihre Steuerlast im letzten Jahr mindestens 400 Euro betragen hat. Der Mindestbetrag pro Vorauszahlungszeitpunkt beträgt somit 100 Euro, da Sie die Vorauszahlungen quartalsmäßig leisten müssen.

Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen und Termine

Die Vorauszahlungszeitpunkte sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember eines jeden Jahres.

Um die Höhe der Vorauszahlung zu berechnen, zieht die Finanzbehörde das steuerpflichtige Einkommen des Vorjahres als Bemessungsgrundlage heran. Dabei werden auch bestimmte Ausgaben berücksichtigt, die Sie geltend machen können, etwa Werbungskosten.

Zahlungen werden pro Quartal fällig

Die Einkommensteuern werden dann auf der Grundlage dieser Bewertung festgesetzt. Für die zu leistenden Zahlungen wird das Ergebnis durch vier geteilt und ist vierteljährlich als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer an das Finanzamt zu überweisen. Den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer übermitteln Sie auf die gleiche Weise. Über die Berechnung sowie die zu zahlenden Beträge erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid. Lesen Sie hier, für wen der Soli überhaupt noch gilt.

Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihre Tätigkeit gerade erst aufgenommen haben, müssen bei der Anmeldung ein steuerliches Anmeldeformular ausfüllen und darin ihren voraussichtlichen Gewinn angeben. Diese Hochrechnung dient als Grundlage für das Finanzamt, um die Höhe der Vorauszahlungen zu berechnen.

Vorauszahlungsbescheid anpassen lassen

Wenn sich Ihr Einkommen im laufenden Jahr verringert hat, können Sie beantragen, dass das Finanzamt Ihre Vorauszahlungen senkt. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Sie im vergangenen Jahr als Selbstständiger ein außergewöhnliches Projekt hatten oder bisherige Mieteinnahmen entfallen.

Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag (mehr dazu hier) und fügen möglichst Belege für Ihr niedrigeres Einkommen oder Ihre geplanten Ausgaben bei. Das Finanzamt prüft dann Ihren Antrag und schickt Ihnen gegebenenfalls einen neuen Bescheid mit den angepassten Vorauszahlungen.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherche
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