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Grundsteuern steigen schon vor der Reform: Ein Schaden für die Akzeptanz


Immer höhere Sätze
Das bringt die Grundsteuer in Verruf


Aktualisiert am 07.08.2023Lesedauer: 2 Min.
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Wohnhäuser aus der Vogelperspektive: Unterm Strich sollen Städte und Gemeinden mit der neuen Grundsteuer nicht mehr einnehmen als vor der Reform. (Quelle: Christian Ender/getty-images-bilder)

Die Kommunen haben versprochen, sich nicht an der Grundsteuerreform zu bereichern. Doch gerade sieht es ganz danach aus. Es braucht jetzt eine klare Ansage.

Ein Kommentar von Christine Holthoff

"Aufkommensneutral": Das ist das Zauberwort, das die Kritiker der Grundsteuerreform beruhigen sollte. Keine reformbedingten Steuererhöhungen für Eigentümer ab 2025, so hatte es der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz 2019 versprochen. Doch die Kommunen scheinen sich schon vorab höhere Einnahmen zu sichern. Sie höhlen damit nicht nur das Versprechen aus, sondern bringen die Grundsteuerreform noch mehr in Verruf.

Im vergangenen Jahr haben die Städte und Gemeinden die Hebesätze so stark erhöht wie seit 2016 nicht mehr. Bundesweit gingen sie um fünf Prozentpunkte nach oben, wie eine Auswertung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY zeigt (mehr dazu hier). Mit den Hebesätzen entscheiden die Kommunen maßgeblich darüber, wie hoch die Grundsteuer letztlich ausfällt. Und es hat aktuell den Anschein, dass viele Steuerbeamte diesen Hebel ausgiebig nutzen. Frei nach dem Motto: Was ich heute schon kassiere, hat später nichts mehr mit der Reform zu tun.

Eine Hoffnung gibt es

Sicher, viele Städte haben gute Gründe, eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen stärker anzuzapfen. In Zeiten von Dauerkrise und Inflation sind die Kassen vielerorts leer, die Aufgaben aber nicht weniger geworden. Doch auch wenn hinter den zahlreichen Grundsteuererhöhungen ausschließlich echte Finanzprobleme stecken sollten: Für die Akzeptanz der angeblich aufkommensneutralen Grundsteuerreform sind die Erhöhungen schädlich.

Hoffnung macht da, dass einige Bundesländer Transparenzregister bereitstellen wollen. Aus ihnen soll hervorgehen, wie die einzelnen Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 festsetzen müssten, um Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen. Doch hier lauert bereits das nächste Problem: Denn offenbar sind sich die Länder nicht einig, was genau unter "vor der Reform" zu verstehen ist.

Es fehlt an einer klaren Definition

So teilte Brandenburg dem "Handelsblatt" mit, dass es für sein Register die Grundsteuerwerte aus dem Jahr 2022 heranziehe. Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hingegen halten 2024 für die korrekte Berechnungsgrundlage – und begründen das damit, dass sie andernfalls Erhöhungen aus der Zwischenzeit wieder rückgängig machen müssten.

Was es jetzt braucht, ist eine klare Ansage, auf welches Jahr sich die Aufkommensneutralität der Reform bezieht. Am besten von demjenigen, der sie versprochen hat. Gleichzeitig sollten die Transparenzregister für alle Bundesländer Pflicht werden. Nur so wird die Verdrossenheit der Bürger über die neue Grundsteuer nicht noch größer, als sie ohnehin schon ist.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • handelsblatt.de: "Kommunen kassieren immer mehr Grundsteuer"
  • faz.net: "Die Grundsteuer wird transparent" (Bezahlinhalt)
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